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Fürstentum Liechtenstein

Richtlinie zum Verbraucherschutz verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat eine Richtlinie zur Verbesserung
des Verbraucherschutzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der
Richtlinie ist es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den
Verbrauchsgüterkauf und der Garantien anzugleichen, damit ein
einheitlicher Mindestschutz der Verbraucher im Binnenmarkt
sichergestellt wird.
Weiters sollen durch diese Angleichung Wettbewerbsverzerrungen
gemindert werden, die infolge der unterschiedlichen Regelungen in den
Mitgliedsstaaten bestehen. Die Richtlinie ist als Ergänzung zur
Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln gedacht und soll den
Verbrauchern einheitliche Mindestrechte im Fall einer unzulänglichen
Vertragsausführung zusichern. Somit führt die Richtlinie über den
Verbrauchsgüterkauf zu einer Harmonisierung der Kerngebiete des
klassischen Kaufrechts bei Verbrauchergeschäften.
Durch die Schaffung von gemeinsamen Mindestvorschriften über den
Verkauf von Verbrauchsgütern, die unabhängig vom Ort des Kaufs der
Waren in der EU gelten, soll dem Verbraucher die Ungewissheit und
Unsicherheit genommen werden, die durch die in den
Privatrechtsordnungen der Mitgliedstaaten enthaltenen
unterschiedlichen Regelungen des Kaufrechts oder des Gewährleistungs-
und Garantierechts bestehen.
Eine der markantesten Änderungen liegt in der Verlängerung der
Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre. Für
Mitgliedstaaten, in denen bislang eine sechsmonatige Verjährungsfrist
galt - wie in Deutschland, Griechenland, Österreich, Portugal,
Spanien sowie auch in Liechtenstein - bedeutet dies eine
Vervierfachung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung.

Kontakt:

Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung
Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 405 2002/1501

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