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Fürstentum Liechtenstein

Befristete Aufenthaltsgenehmigung für landwirtschaftliche Praktikanten erteilt

Vaduz (ots)

Eine Mitteilung des Ausländer- und Passamtes
Das Ausländer- und Passamt (APA) hat 22
landwirtschaftlichen Praktikanten aus Brasilien, 2 aus Polen und
einem aus der Ukraine die Zusicherung für einen befristeten
Aufenthalt in Liechtenstein erteilt.
Gemäss den Bestimmungen der Personenverkehrsverordnung (PVO) kann
an Personen, die ein berufsspezifisches Praktikum absolvieren, eine
Kurzaufenthaltsbewilligung von maximal zwölf Monaten Dauer erteilt
werden. Von dieser Möglichkeit machen zahlreiche private
Unternehmungen, insbesondere Landwirte, seit Jahren Gebrauch.
In der Absicht, eine sowohl für junge Berufsleute aus Brasilien
als auch für die hiesigen Landwirte vorteilhafte Zusammenarbeit zu
etablieren, rekrutierte und vermittelte Helmut Frick, Mitarbeiter des
Landwirtschaftsamtes, in Zusammenarbeit mit Paulita Bregy aus Zürich
seit 1990 auf privater Basis über 200 Praktikanten und
Praktikantinnen aus Brasilien.
1997 präzisierte die Regierung mit Grundsatzbeschluss die
Bestimmungen der damals gültigen Begrenzungsverordnung. Trotzdem gab
es jedoch in der Vergangenheit aufgrund des offen gefassten
Regierungsbeschlusses und der Doppelfunktion von Helmut Frick -
einerseits Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes zuständig für die
Bewilligungsempfehlung zuhanden des Ausländer- und Passamtes,
andererseits Vermittler der Personen aus Brasilien - Probleme. Diese
betrafen Fragen der Organisation, des Verfahrensablaufes, der
Bewilligung und des Anspruchs auf Zuteilung von Praktikanten und
Praktikantinnen. Auch Arbeitszeit und Entlöhnung der Praktikantinnen
und Praktikanten führten immer wieder zu Diskussionen.
Deshalb hat sich das zuständige Ressort im Herbst letzten Jahres
entschlossen, die Angelegenheit zu entflechten und einer Neuregelung
zuzuführen. Mit Regierungsbeschluss vom Januar 2002 wurden die
Rahmenbedingungen neu definiert: In Zukunft wird das Ausländer- und
Passamt für die Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen für
Praktikanten und Praktikantinnen gemäss den Bestimmungen der
Personenverkehrsverordnung zuständig sein. Zugleich wurde diese
Amtsstelle beauftragt, mit der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen
(VBO), die nun an die Stelle der bisherigen zwei Privatpersonen
tritt, ein Projekt betreffend die geregelte Abwicklung und Kontrolle
der landwirtschaftlichen Praktika zu erarbeiten.
Im Mittelpunkt steht dabei die Gewährleistung einer fundierten
praktischen und theoretischen Ausbildung. Zudem werden Fragen der
Dauer, Organisation, Zuteilung, Entlöhnung etc. einer eindeutigen
Regelung zugeführt werden. Es ist vorgesehen, dass sich die VBO in
Zukunft um die Abwicklung, Organisation, Betreuung, Weiterbildung und
Beschwerden von Praktikanten und Praktikantinnen kümmern wird. Sie
wird sich dabei an die beste- hende Rechtslage bzw. die anwendbaren
Gesetze, insbesondere die Personenverkehrsordnung, das Arbeitsrecht
und die Mindestlohnrichtlinien der Regierung halten. Das Projekt ist
von der Regierung zu genehmigen.
Die landwirtschaftlichen Praktika in Liechtenstein erhalten also
durch klare Rahmenbedingungen und eine etwas andere Rollenverteilung
der beteiligten Kreise (Landwirtschaftsamt, Ausländer- und Passamt,
VBO, Privatpersonen) eine neue, geordnete Basis. Damit sollen
zukünftig Probleme und Unklarheiten bei diesem von den
Direktbeteiligten sehr geschätzten Projekt der
Entwicklungszusammenarbeit vermieden werden.

Kontakt:

Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Ausländer- und Passamt
Tel. +423/236 61 41

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 181

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