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Fürstentum Liechtenstein

Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrands erlassen

Vaduz (ots)

Die Regierung genehmigte an ihrer gestrigen Sitzung
den Entwurf zu einer Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrands
(Feuerbrandverordnung, FBV). Die Verordnung beinhaltet Vorschriften
hinsichtlich der Organisation und Durchführung der Bekämpfung des
Feuerbrands. Zudem sind Bestimmungen betreffend die Pflichten von
Land und Gemeinden, die Kontrollen, die zu ergreifenden Massnahmen
und die Entschädigungen in die Verordnung aufgenommen worden.
Die Gemeinden, verschiedene Organisationen und Verbände sowie
Amtsstellen wurden vorgängig ersucht, zuhanden des Ressorts Umwelt,
Raum, Land- und Waldwirtschaft im Rahmen einer Vernehmlassung ihre
Stellungnahme abzugeben. Notwendig wurde die Schaffung dieser
Verordnung, nachdem im Sommer 2001 erste Feuerbrandfälle aufgetreten
waren und im ganzen Land flächendeckende Kontrollen durchgeführt
werden mussten.
Feuerbrand ist eine meldepflichtige gemeingefährliche
Bakterienkrankheit von Pflanzen. Sie befällt Wirtspflanzen wie
Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), Zierpflanzen (Cotoneaster,
Feuerdorn, Scheinquitte, Stranvaesia und Mispel) und Wildpflanzen
(Weissdorn, Rotdorn, Mehlbeere und Vogelbeere).

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft /
Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Landwirtschaftsamt Tel. +423/236'66'03
Nr. 171

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