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Fürstentum Liechtenstein

Abänderung des Arzneimittelgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag über die
Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln im
Europäischen Wirtschaftsraum zuhanden des Landtags verabschiedet. Die
Vorlage regelt vor allem die Voraussetzungen und das Verfahren für
das Inverkehrbringen von Arzneimitteln in Liechtenstein durch das
zentralisierte Genehmigungsverfahren, an der die Europäische Agentur
für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) massgeblich beteiligt
ist.
Weiters wird das gegenseitige Anerkennungsverfahren von
Genehmigungen an das aktuelle Prozedere der europäischen
Zulassungsbehörden angepasst. Dabei werden die Genehmigungen für ein
Arzneimittel in einem Mitgliedstaat von den zuständigen Behörden der
anderen Mitgliedstaaten, sofern keine schwerwiegende Gründe dagegen
sprechen, anerkannt.
Mit dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen
Wirtschaftsraum wurde das EWR-Recht im Bereich der Arzneimittel
umgesetzt. Das EWR-Arzneimittelgesetz schuf eine parallele Regelung
zum Interkantonalen Konkordat und zu den Regelungen des Zollvertrags
für das Inverkehrbringen von Heilmitteln in Liechtenstein.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423 236 67 22
Fax +423 236 64 60
Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Tel. +423 236 73 11
Internet: www.presseamt.li

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