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Fürstentum Liechtenstein

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der UNITA

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. November
2001 eine Abänderung der Verordnung vom 1. Dezember 1998 über
Massnahmen gegenüber der UNITA beschlossen. Im Wesentlichen wurde in
Umsetzung des Beschlusses des für Angola zuständigen
UN-Sanktionskomitees vom 2. Oktober 2001 die Liste der Amtsträger der
UNITA, gegen die sich die Finanzsanktionen richten, von 80 auf rund
160 Personen ausgeweitet.
Die Verordnung enthält neu auch eine Meldepflicht, wonach Personen
und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen
anzunehmen ist, dass sie unter die Kontosperre fallen, diese der
Regierung unverzüglich melden müssen. Schliesslich wurde das
Importverbot für Rohdiamanten aus Angola neu auch auf Zolllager
ausgeweitet.

Kontakt:

Ressort:
Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch

Sachbearbeitung:
Ressort Äusseres
Tel. +423 236 60 12

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423 236 67 22
Fax: +423 236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 568

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