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BFS: Übersichtsanalysen Volkszählung 2000

(ots)

Übersichtsanalysen Volkszählung 2000

28% der in der Schweiz wohnhaften Personen waren zum Zeitpunkt ihrer 
Geburt ausländischer Nationalität
Gegen 28% der in der Schweiz wohnhaften Personen waren zum Zeitpunkt 
ihrer Geburt ausländischer Nationalität: Mehr als ein Viertel von 
ihnen (526'700 Personen) liess sich im Laufe ihres Lebens 
einbürgern. Zu den 350'000 in der Schweiz geborenen ausländischen 
Staatsangehörigen gehören auch 32'500 Kinder unter 15 Jahren, die 
zur «dritten Generation» zählen. Der sozio-professionelle Status und 
die familiäre Lebensweise sind stark von der Herkunft abhängig: 
Migrantinnen und Migranten aus Südeuropa und dem Balkan leben im 
Allgemeinen in Familienhaushalten mit Kindern, während es sich bei 
deutschen und französischen Migrantinnen und Migranten häufig um 
«Singles» handelt. So lauten die Ergebnisse einer im Auftrag des 
Bundesamtes für Statistik (BFS) vom Schweizerischen Forum für 
Migrations- und Bevölkerungsstudien (sfm) durchgeführten Analyse der 
Volkszählung 2000, in welcher Bilanz über die Situation der 
Migrantinnen und Migranten in der Schweiz und ihre 
Integrationsmerkmale gezogen wird. Eine Aktualisierung der Zahlen 
zur Bevölkerung ausländischer Herkunft in der Schweiz Die Tatsache, 
dass 20,5% (1,5 Millionen gemäss Volkszählung 2000) der Schweizer 
Wohnbevölkerung ausländischer Nationalität sind, wird der 
Migrationsrealität nur sehr bedingt gerecht. Ein treffenderes Bild 
zum Anteil der Personen ausländischer Herkunft entsteht durch die 
Berücksichtigung der rund 526'700 Personen, die bei der Geburt einen 
ausländischen Pass besassen und sich später einbürgern liessen. Mehr 
als 9% der Schweizer Pässe wurden im Rahmen von Einbürgerungen 
ausgestellt, womit sich der Anteil der Personen mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt auf 27,9% erhöht. 
Ausgehend von den Daten der Volkszählung 2000 wird die Zahl der in 
der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländer auf über 350'000 
geschätzt. Diese beinhaltet rund 32'500 ausländische Kinder unter 15 
Jahren, die in Familien mit mindestens einem in der Schweiz 
geborenen Elternteil leben. Diese Kinder gehören gemäss 
statistischer Definition zur dritten Generation. Pro Jahr kommen 
rund 2500 Neugeborene zu dieser Kategorie hinzu. Diese Werte liegen 
leicht unter der tatsächlichen Zahl der Kinder (vgl. Kasten), die 
von der neuen Gesetzgebung zur erleichterten Einbürgerung der Kinder 
der dritten Generation betroffen wären, falls diese vom Volk bei der 
Abstimmung im kommenden September angenommen wird. Unterschiedlich 
hohe ausländische Bevölkerungsanteile in den Kantonen Während 
insgesamt mehr als die Hälfte (52%) der Genfer Bevölkerung bei der 
Geburt einen ausländischen Pass besass, waren es in den Kantonen 
Waadt, Tessin und Basel-Stadt zwischen 35 und 39%. Weniger als 15% 
beträgt dieser Anteil in den Kantonen Uri, Appenzell Innerrhoden und 
Nidwalden. Der Prozentsatz eingebürgerter Personen in den Kantonen 
widerspiegelt einerseits die ausländische Präsenz in den Kantonen 
und andererseits die Öffnung gegenüber Migrantinnen und Migranten: 
Es erstaunt daher nicht, dass in den Kantonen Basel- Stadt, Tessin 
und Genf über 10% der Schweizer Staatsbürgerschaften auf 
Einbürgerungen zurückgehen, gegenüber weniger als 3% in Uri und 
Appenzell Innerrhoden. Der Anteil von Kindern der dritten Generation 
an der gesamten ausländischen Bevölkerung liegt nur in den Kantonen 
Solothurn (3,5%), Aargau und Thurgau (3,2%) bei über 3%. Auf Grund 
dieser niedrigen Werte hätte eine Änderung des Einbürgerungsgesetzes 
keinen sehr grossen Einfluss auf die Verteilung der Bevölkerung nach 
Nationalität. Die Einbürgerung als Integrationsfaktor Rund 30% der 
eingebürgerten Personen wurden in der Schweiz geboren und haben hier 
ihre Schulzeit absolviert. Die eingebürgerten Personen sind 
mehrheitlich weiblich (64%), eher älter und scheinen sowohl 
beruflich als auch soziokulturell sehr gut integriert. Diese 
Bevölkerungsgruppe umfasst Personen, welche das Schweizer 
Bürgerrecht beantragt haben, aber auch solche, die es durch Heirat 
oder Adoption automatisch erhalten haben. In jedem zweiten Fall 
haben die Eingebürgerten ihren ursprünglichen Pass behalten. Rund 
69'900 Personen haben die schweizerisch-italienische 
Doppelbürgerschaft, 30'500 die schweizerisch-französische, 23'300 
die schweizerisch-deutsche und 9000 die schweizerisch-türkische. Zum 
ersten Mal wurden in der Schweiz Daten zu den religiösen und 
sprachlichen Merkmalen der Eingebürgerten erhoben. Rund 87% von 
ihnen gaben eine Landessprache als ihre Hauptsprache an. Insgesamt 
verwenden 90% der Eingebürgerten eine dieser Sprache im Rahmen der 
Familie. Was die Religion betrifft, überwiegen bei den 
eingebürgerten Personen die Katholiken (47%), während 24'000 
Personen (5%) zu den islamischen und 21'000 (4%) zu den christlich- 
orthodoxen Religionsgemeinschaften gehören. Die Sprache als 
Integrationsindikator Die Volkszählung zeigt im weiteren die sehr 
grosse soziokulturelle Vielfalt der ausländischen Bevölkerung. 
Relativ deutliche Verschiebungen von einer Migrantengeneration zur 
nächsten sind bei der Hauptsprache festzustellen. Von den im Ausland 
geborenen und selbst in die Schweiz eingewanderten Personen aus 
Ländern oder Kontinenten, in denen keine schweizerische 
Landessprache gesprochen wird, geben zwischen 58% und 88% eine 
andere Sprache als Hauptsprache an. Eine schweizerische 
Landessprache als ihre Hauptsprache betrachten demgegenüber 80% der 
in der Schweiz geborenen Kinder von Migrantinnen und Migranten 
spanischer Herkunft, 69% der portugiesischen Kinder, 65% der 
türkischen Kinder und 58% der jugoslawischen Kinder. Den grössten 
Unterschied zwischen den Generationen weist die Bevölkerungsgruppe 
spanischer Herkunft auf: Während sich die Kinder am besten in der 
Sprache des Gastlandes ausdrücken können, bleiben die Eltern stark 
in der Herkunftssprache verankert. Familienhaushalte sind häufiger 
Die Analyse der familiären Strukturen trägt zu einem besseren 
Verständnis der Migrationsfrage bei, weil die Familie bei der 
Integration – zum Beispiel über den Schulbesuch der Kinder – und bei 
der Weitergabe der Lebensweise von einer Generation an die nächste 
eine wichtige Rolle spielt. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass 
Migrantinnen und Migranten aus Südeuropa und dem Balkan besonders 
häufig in einem «traditionellen» Haushalt leben, zu dem ein – meist 
verheiratetes – Paar mit einem oder mehreren Kindern gehört. So 
bestehen 60% der jugoslawischen Privathaushalte, 58% der türkischen 
und 51% der portugiesischen aus einem Ehepaar mit Kind(ern). Obwohl 
Familien infolge einer Migration getrennt werden können – zumindest 
vorübergehend bis zur Möglichkeit eines Familiennachzugs – ist der 
Anteil der Personen, die allein leben, bei der ausländischen 
Bevölkerung geringer als bei Personen schweizerischer Nationalität. 
Eine Ausnahme bilden jedoch die in der Schweiz lebenden Personen 
deutscher und französischer Herkunft, die häufig allein leben. Gegen 
27% der deutschen und 24% der französischen Staatsangehörigen leben 
in der Schweiz allein, gegenüber lediglich 6% bei den Zugewanderten 
aus der Türkei und 4,5% bei denjenigen aus Jugoslawien.
Eidgenössische Volkszählung: Detaillierteste Datenquelle zur 
ausländischen Bevölkerung in der Schweiz Mit der Annahme eines neuen 
Ausländergesetzes durch die Eidgenössischen Räte, mit der Revision 
des Asylgesetzes und mit der Volksabstimmung im September 2004 zum 
Bundesbeschluss über die ordentliche Einbürgerung sowie über die 
erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der 
zweiten Generation erreicht die politische Debatte zur ausländischen 
Bevölkerung im Jahr 2004 einen Höhepunkt. Die Debatte macht 
deutlich, dass zuverlässige Informationen zur ausländischen 
Bevölkerung nötig sind, um die Migrationsprozesse, die Lebensweise 
der Migrantinnen und Migranten und die Integrationsmuster besser zu 
verstehen. Mit den Ergebnissen der alle zehn Jahre durchgeführten 
Eidgenössischen Volkszählung stehen solche Informationen bereit. 
Damit lassen sich nicht nur Personen ausländischer Herkunft 
identifizieren, sondern die Daten können auch dazu beitragen, die 
räumliche Verteilung der Gemeinschaften, die Wohnverhältnisse, den 
Gebrauch der in der Gastregion verwendeten Sprache im Familien- oder 
Berufsalltag, die religiöse Orientierung oder die familiäre 
Lebensweise in Erfahrung zu bringen. Da es sich um eine Vollerhebung 
handelt, liefert die Volkszählung zudem die Ausgangsbasis zur 
Analyse der sozioökonomischen und demografischen Merkmale der 
Bevölkerungsgruppen ausländischer Herkunft nach Herkunftsland, 
Geburtsort und/oder heutiger Staatsangehörigkeit.
Begriffsdefinition und Schätzungen zur dritten Generation Anhand der 
Daten aus der Volkszählung lässt sich die Zahl der unter 15-jährigen 
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation schätzen, indem 
ausschliesslich Kinder berücksichtigt werden, deren Vater und/oder 
Mutter ausländischer Nationalität in der Schweiz geboren wurde. Der 
Gesetzesentwurf, der im September 2004 vors Volk kommt, betrifft 
hingegen Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in der Schweiz 
geboren wurde oder hier die Schulzeit absolvierte (5 Jahre 
obligatorische Schulzeit erforderlich). In der Volkszählung ist der 
Begriff somit enger gefasst als im Bundesbeschluss, über den im 
September abgestimmt wird. Für eine vollständige Schätzung zum 
Umfang der dritten Generation gemäss Definition im Bundesbeschluss 
werden zu den Werten aus der Volkszählung 2000 alle Personen 
hinzugerechnet, die 15-jährig oder älter sind und diese Kriterien 
erfüllen, sowie Personen, deren Eltern nicht in der Schweiz geboren 
wurden, aber hier ihre Schulzeit absolvierten. Ebenfalls zu 
berücksichtigen sind die jährlich 2500 Lebendgeburten mit zumindest 
einem in der Schweiz geborenen ausländischen Elternteil. Dieser Wert 
dürfte auf 3500 bis 4000 ansteigen, wenn die Kriterien des 
Bundesbeschlusses herangezogen werden. Das BFS arbeitet gegenwärtig 
auf der Grundlage verschiedener statistischer Quellen zusammen mit 
dem IMES an einer genaueren Schätzung dieser Zahl.
Programm wissenschaftlicher Analysen zur Eidgenössischen 
Volkszählung Die Publikation «Migration und Integration: 
Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz» wird im Rahmen einer 
Reihe von Übersichtsanalysen zur Eidgenössischen Volkszählung (VZ) 
vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht. Die Reihe wird geleitet 
von Werner Haug und umfasst Studien von Forschenden aus 
verschiedenen Fachgebieten und Organisationen. Mit Ausnahme der 
ersten, 2002 auf der Grundlage provisorischer Ergebnisse 
erschienenen Analyse erfolgt die Veröffentlichung (in deutscher und 
französischer Sprache, Analyse Nr. 7 zusätzlich in italienischer 
Sprache) zwischen Sommer 2004 und Frühling 2005. Es handelt sich 
dabei um folgende Publikationen:
Bereits erschienen:
1. Haug W., Schuler M., Wanner P., Räumliche und strukturelle 
Bevölkerungsdynamik der Schweiz 1990–2002, Neuchâtel, BFS, 2002
2. Wanner P., Migration und Integration: Ausländerinnen und 
Ausländer in der Schweiz, Neuchâtel, BFS, 2004
Veröffentlichung bevorstehend: 3. Frick R., Wüthrich P., Zbinden R., 
Keller M., Pendlermobilität in der Schweiz, Neuchâtel, BFS 4. 
Gerheuser F., Wohnungsversorgung und Wohnverhältnisse: Entwicklungen 
1990–2000, Neuchâtel, BFS 5. Flückiger Y., Bildung und Arbeit: 
Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Schweiz, Neuchâtel, BFS 6. 
Wanner P., Sauvain C., Guilley E., Hussy C., Alter und Generationen: 
das Leben ab 50 Jahren, Neuchâtel, BFS 7. Lüdi G., Werlen I., 
Sprachlandschaft in der Schweiz, Neuchâtel, BFS 8. Da Cunha A., 
Metropolen, Städte und Agglomerationen: soziodemografische Struktur 
und Dynamik von urbanen Räumen, Neuchâtel, BFS 9. Bühler E., 
Fortschritte und Stagnation in der (Un-) Gleichstellung der 
Geschlechter 1970–2000, Neuchâtel, BFS 10. Bovay C., 
Religionslandschaft in der Schweiz, Neuchâtel, BFS 11. Fux B., 
Familien und Haushalte, Neuchâtel, BFS.
Parallel zu zwei dieser Publikationen (Nr. 6 und 9) werden virtuelle 
Atlanten erstellt, die ab Oktober 2004 online auf der BFS-Website 
konsultiert werden können (http://www.statistik.admin.ch). 
Schliesslich sind gegenwärtig etwa zwanzig Vertiefungsstudien in 
Vorbereitung, die aktuelle Themen aufarbeiten und auf komplexen 
methodologischen und statistischen Analysen beruhen.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Auskunft:
Werner Haug, BFS, Abteilung Bevölkerungsstudien und 
Haushaltssurveys, Tel.: 032 713 66 85
Philippe Wanner, sfm, Tel.: 032 718 39 35
Neuerscheinung: Migration und Integration: Ausländerinnen und 
Ausländer in der Schweiz Autor: Wanner Philippe, Schweizerisches 
Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien, Herausgeber: 
Bundesamt für Statistik, Neuchâtel 2004, Bestellnummer: 001-0027. 
Preis: Fr. 30.--
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
Die Medienmitteilungen des BFS können als elektronische Newsletter 
abonniert werden. 
Anmeldung unter http://www.news-stat.admin.ch

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