Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt für Statistik mehr verpassen.

Bundesamt für Statistik

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2000 Resultate und Kommentare

Neuchâtel (ots)

Die MWST im Jahr 2000: Steigerung des steuerbaren
Umsatzes um 7,7% Im Jahr 2000 hat der steuerbare Umsatz – das für 
die Mehrwertsteuer (MWST) massgebliche Kriterium – 655,6 Milliarden 
Franken erreicht, was einen durchschnittlichen Umsatz von 75 
Millionen Franken pro Stunde ergibt. Die Zunahme gegenüber 1999 
beträgt 7,7% und ist damit mehr als doppelt so hoch ausgefallen wie 
diejenige des BIP im Berichtsjahr. Der daraus resultierende 
Steuerertrag beläuft sich auf 16,3 Milliarden Franken, was einem 
Zuwachs um 5,7% entspricht.
In ihrer Jahrespublikation zur MWST in der Schweiz analysiert die 
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Abrechnungen der 
Steuerpflichtigen und vergleicht sie mit den Vorjahresergebnissen. 
In einer umfangreichen Einleitung sind alle wesentlichen Merkmale 
und Besonderheiten der MWST beschrieben, die für eine zuverlässige 
Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die Publikation 
wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch einen 
chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Umsatz...
Unter dem Blickwinkel der MWST wurde für 2000 ein Gesamtumsatz von 
1'715,2 Milliarden Franken gemeldet, was einer Zunahme von 21,5% 
gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Betrag verteilt sich auf 
den steuerbaren Umsatz (655,6 Milliarden Franken oder 38,2% des 
Gesamtumsatzes) und den übrigen nicht steuerbaren Umsatz (1'059,6 
Milliarden Franken oder 61,8%). Zum übrigen nicht steuerbaren Umsatz 
zählen der Export von Gütern und Diensten sowie der von der Steuer 
ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen, 
Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport, Gesundheit, 
Sozialfürsorge). Während der Gesamtumsatz um 21,5% expandierte, 
verzeichnete der steuerbare Umsatz lediglich eine Zunahme um 7,7%. 
Dies hängt mit dem Anstieg des nicht steuerbaren Umsatzes um 31,9% 
zusammen, der seinerseits mit dem Exportwachstum zu erklären ist. 
Das Wachstum des steuerbaren Umsatzes war besonders ausgeprägt bei 
den Informatikdiensten (+16,6%), in der Nachrichtenübermittlung 
(+15,6%), in der Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 
(+12,7%) (insbesondere im Architektur- und Ingenieurwesen), bei der 
Fabrikation von medizinischen und optischen Geräten, 
Präzisionsinstrumenten und Uhren (+12,2%), in der Handelsvermittlung 
und im Grosshandel (+9,4%), in der Herstellung von Geräten der 
Elektrizitätserzeugung und -verteilung (+9,4%), bei den 
Metallerzeugnissen (ohne Maschinenbau) (+9,1%), im Landverkehr 
(+9,1%) und im Baugewerbe (+8,7%).
...und der daraus resultierende Steuerertrag
Die MWST wird von der ESTV und der Eidg. Zollverwaltung (EZV) 
erhoben. Die Summe der beiden Beträge ergibt die gesamte Netto- 
Steuerforderung der MWST. Die von der EZV abgerechnete MWST wird von 
den Steuerpflichtigen auf der Einfuhr von Waren entrichtet (der 
Export ist von der Steuer befreit). Die MWST-Statistik konzentriert 
sich auf die mit der ESTV abgerechnete Steuer. Diese berechnet sich 
aus der Differenz zwischen der Steuer auf dem Umsatz (auch Brutto- 
Steuer genannt) und der abziehbaren Vorsteuer. Für die Gesamtheit 
der Steuerpflichtigen ergab sich 2000 eine Brutto- Steuer von 42,9 
Milliarden Franken. Bei einer anrechenbaren Vorsteuer von gesamthaft 
36,2 Milliarden Franken ergibt sich ein Saldo von 6,7 Milliarden 
Franken zu Gunsten der ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV 
erhobenen MWST von 9,6 Milliarden Franken ergibt sich insgesamt eine 
Netto-Steuerforderung von 16,3 Milliarden Franken.
Der von der EZV erhobene Betrag nahm dank einer Importsteigerung um 
14% zu, während sich jener der ESTV um 4,3% verringerte. Diese zwei 
gegensätzlichen Entwicklungen rühren vom Aufschwung im Aussenhandel 
her. Die Ursache für die Zunahme des Teils der Mehrwertsteuer, 
welcher mit der EZV abgerechnet wird, ist auf den Anstieg der 
Importe zurückzuführen, während der Zuwachs der Exporte für die 
Abnahme der der ESTV geschuldeten Inlandsteuer verantwortlich ist. 
Diese unterschiedliche Entwicklung ist nachvollziehbar, denn die 
Steuer, welche die Steuerpflichtigen der EZV für importierte Güter 
und Dienstleistungen abliefern, wird in ihren Abrechnungen 
anschliessend als Vorsteuer abgezogen, womit sich der Betrag, den 
sie der ESTV schulden, vermindert.
Knapp 300'000 Mehrwertsteuerpflichtige in 2000
Im Jahr 2000 waren 299'417 aktive Steuerpflichtige gemeldet. Fast 
70% davon entfielen auf den tertiären und knapp 30% auf den 
sekundären Sektor, aber nur 2% waren im primären Sektor tätig. Die 
verbreitesten Rechtsformen waren die Einzelfirmen (45,3% der 
Steuerpflichtigen), die Aktiengesellschaften (31,7%) und die 
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (9,4%).
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche 
selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und 
Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Die 
steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit 
der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre Umsätze deklarieren, auf 
dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe der geltenden 
Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon die ihnen 
überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen Steuerpflichtigen 
verrechnete Mehrwertsteuer) in Abzug bringen und die verbleibende 
Netto-Steuer der ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird 
ihnen die Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben. 
Bei einem Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten Grenzen 
liegt, haben die KMU die Möglichkeit, von einer vereinfachten 
Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu 
machen. Die Abrechnungen haben in diesem Fall nur halbjährlich zu 
erfolgen. Rund ein Drittel der Steuerpflichtigen hat sich für diese 
Variante entschieden.
EIDGENOESSISCHE STEUERVERWALTUNG
Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation
____________
Auskunft:
Caroline Le Bourdonnec, ESTV, Abteilung Steuerstatistik und 
Dokumentation, Tel.: 031/325 43 31
Neuerscheinung:
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2000, Resultate und Kommentare, 
Bestellnummer 224-0000, 11 Franken.
Pressemitteilungen des BFS sind auf dem Internet unter der Adresse 
http://www.statistik.admin.ch zu finden.
28.03.03

Weitere Storys: Bundesamt für Statistik
Weitere Storys: Bundesamt für Statistik