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Bundesamt für Statistik

Stand der Opferhilfe acht Jahre nach Einführung des Opferhilfegesetz

Bern (ots)

Im Jahre 2000 wurden von den 65 anerkannten
Opferhilfeberatungsstellen rund 16'000 Beratungen nach dem
Opferhilfegesetz durchgeführt; 1993, im Jahr des Inkrafttretens des
Gesetzes, waren es lediglich 2000 gewesen. Das Opferhilfegesetz (OHG)
soll Opfern von Straftaten und deren Angehörigen Beratung, Schutz
und Wahrung von Rechten im Strafverfahren sowie finanzielle
Entschädigung und Genugtuung gewährleisten. Die Mehrzahl der
betreuten Personen sind Opfer von Beziehungsgewalt, wobei knapp die
Hälfte aller Beratungen Gewalt im familiären Umfeld betrifft. Dies
geht aus der neuen, seit 2000 vom Bundesamt für Statistik (BFS)
geführten Opferhilfestatistik hervor.
Die erste Kontaktaufnahme mit den Opferhilfeberatungsstellen
erfolgt durch das Opfer selbst, durch Fachpersonen, Polizei und
Justiz oder durch eine dem Opfer vertraute Person. Polizei und
Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, das Opfer über die
Opferhilfe zu informieren.
Die Opferhilfe erreicht einen Gewaltbereich, bei dem überwiegend
Frauen und Kinder die Opfer sind und der der Polizei und Justiz nicht
immer bekannt ist. So wurde nur bei rund einem Drittel aller
Beratungsfälle ein Strafverfahren eröffnet, am häufigsten im
Zusammenhang mit Tötungsdelikten oder versuchten Tötungen (80% dieser
Beratungsfälle), während bei Verletzungen der sexuellen Integrität
von Kindern selten ein Strafverfahren eröffnet wurde (31%).
Beraten werden die Opfer selbst sowie auch ihre Angehörigen. Von
allen Beratungsfällen war mit 39% die Verletzung der sexuellen
Integrität am häufigsten Anlass für eine Beratung (von Kindern: 23%,
andere: 16%) gefolgt von Körperverletzungen (34%); der Anteil von
Strassenverkehrsopfern (8%) sowie Opfern im Zusammenhang mit
Tötungsdelikten (3%) ist dagegen gering. Knapp drei Viertel der Opfer
sind weiblich und die Hälfte aller Beratenen ist unter 30 Jahre alt.
Art und Dauer der Hilfen sind je nach Bedürfnissen des Opfers
unterschiedlich: Am häufigsten erbringen oder vermitteln die
Beratungsstellen psychologische, soziale und juristische
Hilfeleistungen (eigene Beratungen oder Vermittlung an eine
Fachstelle). Daneben ist die Vermittlung von Notunterkünften und
finanziellen Leistungen auch von gewisser Bedeutung.
Die Opferhilfeberatung wird in den Kantonen unterschiedlich
häufig genutzt: Werden gesamtschweizerisch durchschnittlich 236
Beratungen pro 100'000 Einwohner durchgeführt, liegen die Kantone
Luzern, Zürich, beide Basel, Bern, Neuchâtel und Schaffhausen über
dem Durchschnitt.
Entschädigung und Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz
Bei den rund 900 Gesuchen auf finanzielle Entschädigung und
Genugtuung handelt es sich häufig um Opfer von Körperverletzungen
(35%); 31% der Gesuchstellenden sind Opfer von Sexualdelikten und
19% sind von einem Tötungsversuch oder als Angehörige von einer
Tötung betroffen. Gewaltfälle im familiären Rahmen kommen bei den
Gesuchen vergleichsweise weniger häufig vor (33%), dafür ist hier der
Anteil der männlichen Gesuchstellenden mit 36% grösser als bei den
Beratungen (24%).
Mit einem Gesamtbetrag von 1'435'000 Franken wurde in 205 Fällen
auf Entschädigung erkannt, wobei die Hälfte der Leistungen unter
2'400 Franken und 90% unter 13'000 Franken liegen. Genugtuungen
wurden in 564 Fällen geleistet. Während die Gesamtsumme knapp
7'000'000 beträgt, liegen die Hälfte der bewilligten Leistungen unter
8'000 Franken und drei Viertel der Beträge unter 16'000 Franken.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch

Kontakt:

Informationsdienst
Renate Storz, BFS, Sektion Rechtspflege
Tel. +41 32 71 361 85

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