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Caritas Schweiz / Caritas Suisse

Caritas Schweiz zur Asylvorlage 2 des Bundes
Ja zu einem beschleunigten und rechtlich fairen Asylverfahren

Luzern (ots)

Caritas Schweiz sagt im Vernehmlassungsverfahren Ja zur Vorlage 2 des Asylgesetzes. Besonders begrüsst sie das klare Bekenntnis des Bundesrates und der Arbeitsgruppe Bund/Kantone zu einem professionellen, unentgeltlichen und unabhängigen Rechtsschutz für die Asylsuchenden. Dies ist ihrer Auffassung nach eine unerlässliche Voraussetzung für die anvisierte Verfahrensbeschleunigung. Nur so ist ein faires, rechtsstaatlich korrektes Asylverfahren möglich.

Caritas Schweiz, die sich seit vielen Jahren in der Rechtsberatung von Asylsuchenden engagiert, hält den Status quo im Asylverfahren für stossend. Sie kritisiert, dass der Rechtsschutz von Asylsuchenden in jeglicher Hinsicht unzureichend und zudem rechtsstaatlich bedenklich ist: "Bis heute bleibt der Rechtsschutz faktisch weit hinter den grundsätzlich bestehenden Anforderungen des Schweizerischen Verfassungsrechts wie auch den Vorgaben aus internationalem verbindlichem Recht zurück. Zudem wird im Asylrecht ohne Not von bewährten und allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens abgewichen."

Aufgrund der bestehenden Rechtsschutzdefizite im Asylverfahren unterstützt die Caritas die Anstrengungen des Bundesrates für einen unentgeltlichen und unabhängigen Rechtsschutz. Sie erachtet ihn als unentbehrlich für die Verfahrensbeschleunigung.

Aus der Praxis der Rechtsberatung weiss Caritas Schweiz, dass die frühestmögliche Vertretung von Asylsuchenden das Verfahren markant beschleunigt. Darüber hinaus führt sie auch zu qualitativ besseren erstinstanzlichen Asylentscheiden. Dies wiederum stärkt die Akzeptanz von Seiten der Asylsuchenden, wodurch die Problematik der Ausschaffung und der Mehrfachgesuche entschärft wird.

Vorbehalte in der Umsetzung des Rechtsschutzes

Bedenken hegt die Caritas aber hinsichtlich der Umsetzung des Rechtsschutzes, wie sie im Entwurf vorliegt: So schwebt dem Bundesrat offenbar vor, mandatierte Rechtsvertreter sollten ihr Mandat niederlegen, wenn sie das Asylgesuch als wenig aussichtsreich einschätzen. Dies auch gegen den Willen des Asylsuchenden und im Idealfall schon vor dem erstinstanzlichen Asylentscheid.

Damit will der Bund nach Einschätzung der Caritas eine tiefe Beschwerdequote erreichen. Auf diese Weise verkommt die Rechtsvertretung jedoch zum verlängerten Arm des Staates: "Der unlösbare Widerspruch zum angestrebten Vertrauensverhältnis zwischen der Rechtsvertretung und dem Asylsuchenden sowie die Verletzung grundlegender anwaltsrechtlicher Standesregeln liegen auf der Hand."

Solche Mängel müssen zwingend korrigiert werden, soll die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gelingen.

Kontakt:

Odilo Noti, Leiter Kommunikation
Caritas Schweiz
Telefon: 079 686 87 434
E-Mail: onoti@caritas.ch

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