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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Änderungen von fünf Landwirtschaftsverordnungen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute fünf Verordnungen im Landwirtschaftsbereich 
geändert. Die Einfuhrrechte für das Zollkontingent Brotgetreide 
werden neu nach dem Windhund-Verfahren zugeteilt. Durch den Wechsel 
vom bisherigen Versteigerungsverfahren zum „Windhund an der Grenze“ 
(Reihenfolge der Verzollung) fallen für die Importeure von 
Brotgetreide ab 1. Januar 2005 die Steigerungskosten weg. Die 
Zollkontingentsmenge von 70'000 Tonnen wird durch das Bundesamt für 
Landwirtschaft (BLW) in vier Tranchen freigegeben. Die Änderung 
wurde von der Branche beantragt, weil die Importpreise wegen den 
Versteigerungskosten über den Inlandpreisen lagen.
Geändert wurden zudem die Zuteilungskriterien für die 
Zollkontingentsanteile von verschiedenen Gemüsen und Schnittblumen. 
Die Einfuhrrechte für Grünspargeln, Auberginen und Rosenkohl werden 
künftig nur auf Grund der effektiven Einfuhren der Berechtigten im 
Vorjahr zugeteilt. Für Zollkontingentsanteile von Witloof-Zichorie 
und Setzzwiebeln gilt als Zuteilungskriterium der Marktanteil der 
Berechtigten. Bei den Schnittblumen werden die Einfuhrrechte künftig 
versteigert.
Neu können Gesuche oder Steigerungsgebote dem Bundesamt für 
Landwirtschaft (BLW) per Internet übermittelt werden. Das BLW 
schafft bis 1. Oktober 2004 die Voraussetzungen für einen 
gesicherten Internetzugang.
Die Einfuhr von Küken und Junghennen wird per 1. Juli 2004 der 
Generaleinfuhrbewilligungspflicht unterstellt. Auf schriftliches 
Gesuch hin erhalten demnach natürliche und juristische Personen mit 
Wohnsitz oder Sitz im schweizerischen Zollgebiet eine unbefristete, 
nicht übertragbare Generaleinfuhrbewilligung vom BLW.
Im Weitern hat der Bundesrat die vom Verband der Schweizer 
Milchproduzenten (SMP) beschlossene Anpassung der Beiträge für die 
Selbsthilfe verbindlich erklärt, sowie die Neuverteilung der 
Einnahmen auf den Zuckerimporten beschlossen.
Auskünfte:
Urs Zbinden,
Bundesamt für Landwirtschaft,
Sektion Acker- und Futterbau,
031 322 25 71

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