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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2003

Bern (ots)

Im zweiten Halbjahr 2003 gingen etwas weniger neue
Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten 
ein als im ersten Halbjahr 2003, nämlich 15‘954 gegenüber 20‘042. 
Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 25‘990 Anfechtungen 
hängig, wovon 16‘800 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7‘369 Fällen (Vorsemester 7‘844), 
bzw. 43.86 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es 
betraf dies im Einzelnen
Mietzinserhöhungen	925	(1‘009)
Mietzinssenkungen	1‘346	(1‘338)
Anfangsmietzins	155	(117)
Kündigungsschutz	1‘949	(2‘182)
Mietzinshinterlegung	374	(461)
Nebenkosten	        427     (536)
andere Gründe   	2’193	(2‘201)
In 3‘156 (3‘369) Fällen, bzw. 18.79 %, konnte keine Einigung erzielt 
werden. 
Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinssenkungen	568	(583)
Mietzinserhöhungen	297	(416)
Anfangsmietzinse	81	(73)
Nebenkosten	        226	(252)
andere Gründe	      1‘984	(2‘045)
In 987 (1‘122) Fällen, bzw. 5.88 %, haben die Schlichtungsbehörden 
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen 
den Kündigungsschutz	        679	(815)
und die Mietzinshinterlegung	308	(307)
5‘288 (6‘050) Anfechtungen, bzw. 31.48 %, wurden anderweitig 
erledigt. Insbesondere 
durch Rückzug oder Nichteintreten	4‘426	(5‘013)
durch Schiedsgericht	                   97	(92)
9‘190 (10‘090) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Für weitere Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30

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