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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Vernehmlassung zum Entlastungsprogramm 2003 eröffnet - Bundesrat visiert Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden an

Bern (ots)

02. Jun 2003 (EFD) Das Entlastungsprogramm 2003 für
den Bundeshaushalt, das wegen der drastischen Verschlechterung der 
Steuereingänge nötig wurde, geht in Vernehmlassung. Gemessen am 
geltenden Finanzplan bringt es für den Bundeshaushalt im Jahr 2006 
Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden. Es setzt sich aus rund 70 
Einzelmassnahmen zusammen und betrifft alle Aufgabenbereiche des 
Bundes. Dennoch bleibt es weiterhin möglich, Schwerpunkte zu setzen. 
So wird der Teuerungsausgleich bei AHV und IV nicht angetastet, und 
im Bereich Bildung/Forschung/Technik ist ein jährliches Wachstum von 
effektiv 4,5 % vorgesehen. Im Durchschnitt wachsen die Ausgaben 
2002- 2006 jährlich noch um 2,1 %. Angesichts der derzeit 
schwierigen Situation im Bereich der 2. Säule verzichtet der 
Bundesrat darauf, eine ergänzende steuerliche Massnahme im Bereich 
des Versicherungssparens zu beantragen. Im Personalbereich hat er 
die Sparvorgabe auf rund 350 Millionen festgelegt. Sie soll 
einerseits durch lohn- und rentenseitige Massnahmen (tieferer 
Teuerungsausgleich), andererseits durch einen linearen Ab- bzw. 
Umbau von rund 600 Stellen im zivilen Bereich der Verwaltung 
erreicht werden. Darüber hinaus werden im Rahmen von Armee XXI bis 
2010 auch im VBS netto rund 2500 Stellen abgebaut. Im 
Vernehmlassungsbericht macht der Bundesrat erneut deutlich, dass für 
den Fall, dass einzelne Einnahmenteile dauerhaft wegbrechen würden 
bzw. das Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um den Haushalt 
nachhaltig zu sanieren, steuerliche Massnahmen unausweichlich sein 
dürften. Die Konsultationen zum Entlastungsprogramm sind in der 
Woche vom 16. bis 20. Juni vorgesehen. Die Botschaft soll noch vor 
den Sommerferien verabschiedet werden.
Das Herzstück der bundesrätlichen Sanierungsstrategie ist das haupt- 
sächlich bei den Ausgaben ansetzende Entlastungsprogramm 2003. Es 
erfährt gegenüber den Beschlüssen vom 30. April nur noch geringfügi- 
ge Änderungen. So verzichtet der Bundesrat auf eine ergänzende steu- 
erliche Massnahme. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Promille 
musste aus terminlichen Gründen fallen gelassen werden: Angesichts 
des erheblichen Umstellungsaufwands hätte sich nur eine Kombination 
mit der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für die IV rechtfertigen 
las-sen. Diese muss jedoch spätestens anfang 2004 dem Volk 
unterbreitet werden, um rechtzeitig per 1.1.2005 in Kraft treten zu 
können. Zu die-sem Zeitpunkt dürfte das Entlastungsprogramm noch in 
parlamentari-scher Beratung stecken. Ebenfalls nicht weiter verfolgt 
wird die Idee einer steuerlichen Massnahme im Bereich der 
Lebensversicherungen (Stempelabgabe). Der Hauptgrund dafür ist die 
schwierige Situation der 2. Säule.
Tabelle siehe 
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/06/entlp
rog.htm
Kürzungen beim Personal
Konkretisiert hat der Bundesrat im weiteren die Sparmassnahmen beim 
Personal. Er schlägt einen Mix von lohn- und stellenseitigen 
Massnahmen vor. Zum einen sind Anpassungen des Teuerungsausgleichs 
auf Löhnen und Renten vorgesehen. Zum andern sollen im zivilen 
Bereich der Verwaltung bis 2006 3% der Stellen ab- bzw. umgebaut 
werden. Dabei sollen 200 Stellen zur Alimentierung neuer und 
prioritärer Aufgaben in die Bundesratsreserve fliessen, während 400 
Stellen definitiv abgebaut werden. Um weitere rund 2500 Stellen wird 
bis 2010 im Rahmen von Armee XXI auch der Stellenetat des VBS 
reduziert. Der Abbau soll sozialverträglich und nach Möglichkeit 
ohne Entlassungen umgesetzt werden.
Verbesserungen von rund 3,4 Milliarden
Insgesamt besteht das Entlastungsprogramm aus über 70 
Einzelmassnahmen. Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 
bringt es für den Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von 
knapp 3,4 Milliarden. Davon entfallen rund 85% auf ausgabenseitige 
Massnahmen. Für das Budgetjahr wird ausgabenseitig eine Vorwirkung 
von rund 800 Millionen erwartet. Dazu ist es nötig, dass zwei 
Elemente des Programms schon auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten 
können: einerseits die Massnahmen im Asylbreich, andererseits die 
Streichung des für die Rentenhöhe bedeutungslosen Flexa-Beitrags für 
die AHV . Für diese zwei Massnahmen beantragt der Bundesrat die 
dringliche Inkraftsetzung. Die übrigen Gesetzesänderungen 
erfordernden Massnahmen sollen erst 2005 in Kraft treten.
Konjunkturgerecht
Mit der zeitlich gestaffelten Umsetzung des Entlastungsprogramms 
wird dem derzeit schleppenden Gang der Wirtschaft Rechnung getragen. 
Zu diesem Zweck unterbreitet der Bundesrat im weiteren eine kleine 
Revision des Finanzhaushaltgesetzes. Sie sieht vor, ein zum 
Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse vorhandenes 
strukturelles Defizit in vier Schritten abzubauen. Damit kann der 
Bund seinem antizyklischen, derzeit expansiven finanzpolitischen 
Kurs weiterhin treu bleiben und mit restriktiven Impulsen zuwarten, 
bis die Wirtschaft wieder im Aufschwung ist. Das Entlastungsprogramm 
2003 wird damit nur geringfügige Bremseffekte zeitigen. Eine von der 
Eidg. Finanzverwaltung bei der BAK Basel Economics in Auftrag 
gegebene Studie kommt gemäss provisorischem Schlussbericht zum 
Ergebnis, dass das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2004-2006 durch 
die Sparmassnahmen gerade um je 0,1 Prozentpunkte gedämpft wird (bei 
Sparmassnahmen von 5 und mehr Milliarden wäre diese Bremswirkung 
deutlich höher). Diesen Effekten stehen die Vorteile einer tieferen 
Zinsbelastung (Sicherung der Handlungsfähigkeit), einer geringeren 
Beanspruchung der Kapitalmärkte sowie der Vermeidung von 
Lastenabwälzungen auf künftige Generationen gegenüber.
Das Setzen politischer Schwerpunkte bleibt weiterhin möglich
Auch die Aufgabenerfüllung wird durch das Entlastungsprogramm nicht 
in Frage gestellt. Es bleibt im Gegenteil weiterhin möglich, 
politische Prioritäten zu setzen. So wird dem Bereich Bildung, 
Forschung und Technologie gemessen am Voranschlag 2003 ein 
jährliches Ausgabenwachstum von effektiv 4,5 Prozent zugestanden.
Ebenfalls nicht angetastet wird die Kaufkrafterhaltung der AHV- und 
IV-Renten. Im weiteren gelang es, Lastenabwälzungen auf die Kantone 
weitgehend zu vermeiden. All dies wäre bei Einsparungen in der 
Grössenordnung von 5 und mehr Milliarden, wie sie von einer Mehrheit 
des Parlaments gefordert werden, nicht mehr möglich.
Weitergehende Entlastungen: steuerliche Massnahmen im Vordergrund
Der Bundesrat hält solche Vorgaben gerade im Lichte der von ihm in 
den vergangenen Wochen intensiv geführte Diskussion um 
Sparstrategien und -möglichkeiten weder für sachlich vertretbar noch 
für politisch umsetzbar. Er macht im Vernehmlassungsbericht deshalb 
erneut deutlich, dass bei einem dauerhaften Wegbrechen von Steuern 
und/oder bei Verwässerung des Sanierungspakets im Parlament nach 
einnahmenseitigen Kompensationen gesucht werden müsste. Er wird sich 
dazu bei Vorlage des Legislaturfinanzplans 2005-2007, der den eidg. 
Räten im Frühjahr des kommenden Jahres unterbreitet wird, näher 
äussern. Der Bundesrat hebt im Vernehmlassungsbericht sodann hervor, 
dass eine weitergehende Reduktion der Ausgabenentwicklung, sofern 
sie politisch als notwendig erachtet wird, tiefgreifende 
Systemreformen erfordern würde, z.B. im Bereich Soziales und 
Gesundheit. Solche können jedoch nicht einem einmaligen Kraftakt 
überbürdet werden. Sie bedürfen vielmehr einer längeren 
Vorbereitungs- und Beratungszeit und haben auch bezüglich ihrer 
finanziellen Entlastungswirkung einen anderen Zeithorizont.
Einmalige Aussetzung des Mischindexes bei AHV und IV
Der Bundesrat schlägt vor, bei der nächsten Rentenanpassung 
(voraussichtlich 2006) einmalig nur die Teuerung auszugleichen. Der 
Lohnindex soll diesmal nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, 
dass die Renten nach wie vor steigen, aber weniger stark. So würde 
die Minimalrente aufgrund der heutigen Annahmen von 1'055 auf 1'085 
(statt 1'095)Franken pro Monat steigen und die Maximalrente von 
2'110 auf 2'170 (statt 2'190).
Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms 
EnergieSchweiz
Gleichzeitig mit dem Entlastungsprogramm schickt der Bundesrat auch 
Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms 
EnergieSchweiz in die Vernehmlassung. Zur Diskussion gestellt werden 
strengere Vorschriften über den Energieverbrauch von Geräten, 
Motorfahrzeugen und Gebäuden, was einerseits Verordnungsänderungen 
(Geräte, Motorfahrzeuge), andererseits eine Anpassung des 
Energiegesetzes (Gebäude) erfordert. Sodann wird auch eine 
zweckgebundene Energielenkungsabgabe unterbreitet, die einen Ertrag 
von ca. 60 Millionen pro Jahr ergeben würde (0,04 Rp./kWh).
Verabschiedung der Botschaft vor den Sommerferien
Bereits im April hat der Bundesrat beschlossen, zum 
Entlastungsprogramm eine konferenzielle Vernehmlassung 
durchzuführen. Zu den Konsultationen eingeladen werden die ständigen 
Vernehmlassungsadressaten (Kantone, politische Parteien, 
Spitzenverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmer). Sämtliche 
Interessierten haben aber die Möglichkeit, sich bis 20. Juni 
schriftlich vernehmen zu lassen. Die Erlassesentwürfe und der 
erläuternde Bericht sind verfügbar unter:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/botschaften/. Sie können 
auch per Post (EFV, Bernerhof, 3003 Bern) oder mail 
(michael.stalder@efv.admin.ch) bestellt werden. Noch vor den 
Sommerferien will der Bundesrat die Botschaft an die eidg. Räte 
endgültig verabschieden.
Tabelle siehe 
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/06/entlp
rog.htm
Auskünfte:
Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel. 031 322 60 05
Karl Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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