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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Zweite NFA-Phase eingeleitet

Bern (ots)

24. Jan 2003 (EFD) Während nach dem Ständerat nun
auch 
die nationalrätliche Spezialkommission die Beratung der 
grundsätzlichen Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen für die 
"Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund 
und Kantonen (NFA)" aufnimmt, arbeiten die Projektorgane bereits an 
der Umsetzung der Ausführungsbestimmungen. Unter der Leitung von 
Bundesrat Kaspar Villiger hat das neu zusammengesetzte politische 
Steuerungsorgan an seiner konstituierenden Sitzung die neuen 
Projektgruppen eingesetzt und den Fahrplan für die zweite NFA-Phase 
verabschiedet.
Die "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen 
Bund und Kantonen (NFA)" ordnet die Finanzströme neu, schafft 
politisch steuerbare Instrumente für einen gerechten Ausgleich von 
Gefällen zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen und 
strebt eine weit gehende Entflechtung der Aufgaben an. In einem 
ersten Grundsatzpaket geht es darum, die NFA in über 20 
Verfassungsbestimmungen sowie im "Bundesgesetz über den 
Finanzausgleich" zu fassen. Dieses Paket wurde Ende 2002 im 
Ständerat (Erstrat) ohne Gegenstimme verabschiedet und wird 
frühestens in der Sommersession vom Nationalrat behandelt. Falls das 
Geschäft noch dieses Jahr parlamentarisch bereinigt werden kann, 
können Volk und Stände 2004 darüber abstimmen.
In der Botschaft für dieses NFA-Paket (1. NFA-Botschaft) werden 
auch 
schon die inhaltlichen Leitlinien für die punktuellen 
Folgerevisionen von rund zwei Dutzend weiteren Bundesgesetzen 
vorgegeben. Dieser zweite Schritt ist eine Voraussetzung für die 
Umsetzung und für das Inkrafttreten der NFA (Parlamentarische 
Behandlung des 2. Pakets 2005; Inkrafttreten des ganzen Pakets 
2007). Für die Vorbereitung dieses zweiten Pakets (2. NFA-Botschaft) 
hat der Bundesrat erneut aus Vertretern des Bundes, der Kantone und 
der Städte/Gemeinden zusammengesetzte Projektorgane eingesetzt. 
Diese sollen bis anfangs 2004 die Gesetzesrevisionen 
vernehmlassungsreif ausarbeiten.
Meilensteine Zeithorizont (aus heutiger Sicht)
Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur ersten NFA-Botschaft 
(Verfassungsnormen und Bundesgesetz über den Finanzausgleich): 
Herbst / Wintersession 2003
Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) zu den NFA-
Verfassungsnormen (1. Botschaft): Erste Jahreshälfte 2004
Ab 2003: Beginn der Gesetzgebungsarbeiten infolge 
Verfassungsänderungen und Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts 
(zweite NFA-Botschaft): 2003 - 2004
Auswertung der Vernehmlassung und Antrag zum weiteren Vorgehen: 2. 
Jahreshälfte 2004
Ausarbeitung und Verabschiedung der 2. Botschaft und Beginn der 
parlamentarischen Beratungen: Im Verlaufe des Jahres 2005
Integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform: 2007
Projektorgane für die 2. Phase
Die rechtliche Umsetzung betrifft unter anderem Gebiete wie die 
soziale Sicherheit, den Umwelt- und Naturschutz, den Agglomerations- 
und Strassenverkehr. die Landesverteidigung und die Landwirtschaft. 
Die Projektorgane für die Vorbereitung der 2. NFA-Botschaft sind:
  • Das politische Steuerungsorgan (strategische Führung) unter der Leitung von Bundesrat Kaspar Villiger. Ihm gehören auch Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, der Finanzdirektorenkonferenz und der Westschweiz sowie des Städteverbandes an (Regierungsstufe).
  • Dem paritätischen Leitorgan unter dem Vorsitz des Direktors der eidg. Finanzverwaltung EFV, Peter Siegenthaler, gehören je 7 Vertreter des Bundes und der Kantone sowie zwei Vertretungen der Städte und Gemeinden an. Das Leitorgan steuert die Arbeiten als vorberatende Instanz.
  • Die bei der EFV angesiedelte Projektleitung stellt die Koordination und Umsetzung der Arbeiten der verschiedenen Projektgruppen sicher.
NFA in Kürze
Die NFA setzt nicht nur bei den Finanzen an, sondern revidiert in 
einem staatspolitisch umfassenden Sinn die Mechanismen der 
föderalistischen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Wo immer 
möglich, werden die Aufgaben entweder den Kantonen oder dem Bund 
zugewiesen. Wo Aufgaben nach wie vor im Verbund gelöst werden, sind 
neue Zusammenarbeitsformen vorgesehen. Die aus der NFA 
resultierenden Effizienzgewinne sollen das föderalistische System 
leistungsfähiger machen. Die für die Erfüllung einer bestimmten 
Aufgabe jeweils zuständige Ebene erhält mehr politische und 
finanzielle Spielräume. Die wichtigsten Instrumente des eigentlichen 
Finanzausgleichs sind der Ressourcenausgleich (dieser sichert jedem 
Kanton ein Mindestmass an Geldmitteln zu) und der Lastenausgleich 
(dieser entschädigt die Gebirgs- und Zentrumskantone für 
Sonderlasten).
Auskunft: 
Gérard Wettstein (Bund): Tel. 031.322.97.61 
Walter Moser (Kantone): Tel. 031.322.38.24
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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