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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Schweiz - EU: Bilaterale Verhandlungen II zur Zinsenbesteuerung - Gespräch auf Ministerebene

Bern (ots)

22. Nov 2002 (EFD) Bei einer Standortbestimmung auf
Ministerebene haben EU-Kommissar Frits Bolkestein, der dänische 
Finanzminister Thor Pedersen (EU-Präsidentschaft) und der 
Bundespräsident der schweizerischen Eidgenossenschaft Kaspar 
Villiger am 21. November in Zürich einerseits 
Verhandlungsfortschritte und eine Annäherung der Standpunkte 
festgestellt. Andererseits bestehen noch wichtige Differenzen.
EU-Kommissar Frits Bolkestein, der dänische Finanzminister Thor 
Pedersen (EU-Präsidentschaft) und der Bundespräsident der 
schweizerischen Eidgenossenschaft Kaspar Villiger haben über den 
Stand der Verhandlungen über die Zinsenbesteuerung diskutiert.Bei 
den Verhandlungen mit der Schweiz und anderen Drittländern geht es 
gemäss Feira-Beschluss des EU-Ministerrats vom Sommer 2000 um 
Massnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Besteuerung von 
Zinserträgen von EU-Bürgern, die gegenüber der von der EU geplanten 
Zinsenbesteuerungs-Richtlinie gleichwertig sind.
Basis der Standortbestimmung war ein Lösungskonzept der Schweiz. Die 
Gesprächsteilnehmer haben übereinstimmend festgestellt, dass im 
Verlauf der letzten Wochen dank intensiver und lösungsorientierter 
Arbeit substanzielle Fortschritte erzielt werden konnten. Sowohl aus 
der Sicht der Kommission und des EU-Vorsitzes als auch aus der Sicht 
der Schweiz haben sich die Standpunkte weiter angenähert.
Kernstück des in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU 
erarbeiteten Lösungskonzepts ist ein Steuerrückbehalt 
(Zahlstellensteuer). Hier wäre die Schweiz bereit, den von der EU 
für sich selber gewählten Steuersatz bis hinauf zu 35% zu 
übernehmen. Dieser Rückbehalt bewirkt eine automatische Besteuerung 
der betroffenen Zinserträge zu Gunsten der EU Mitgliedstaaten. Die 
Verhandlungen betreffen zudem die Möglichkeit, dass ausländische 
Bankkunden selber zwischen dem Steuerrückbehalt und einer Meldung an 
die Steuerbehörden wählen können. Weitere Verhandlungspunkte sind 
eine Revisionsklausel ohne präjudizierende Wirkung sowie das Leisten 
von Amtshilfe auf Anfrage bei Steuerbetrug. Diese Amtshilfe würde 
über den Geltungsbereich der geplanten EU-Richtlinie hinaus nicht 
nur bei Steuerbetrug für natürliche Personen, sondern auch für 
juristische Personen gelten.
Die Forderungen der EU bezüglich Informationsaustausch gehen jedoch 
nach wie vor klar über den Spielraum der Schweiz hinaus. Hierzu 
verbleiben Differenzen. Bei den Verhandlungen gilt es einerseits, 
die Anliegen der EU zu erfüllen, andererseits muss das 
Lösungskonzept das schweizerische Rechtssystem respektieren, zumal 
die offerierte Zahlstellensteuer "eine grosszügige und 
problemlösende Antwort auf das von der EU geltend gemachte Anliegen" 
und "eine Preisgabe des Bankgeheimnisses innenpolitisch chancenlos" 
sei, wie Bundespräsident Villiger festhielt. Bei der Frage, ob die 
EU ihre Zinsenbesteuerungsrichtlinie wie geplant erlassen will, wird 
sie gemäss Feira-Beschluss nicht nur die Gleichwertigkeit der von 
der Schweiz vorgesehenen Massnahmen zu bewerten haben, sondern auch 
die Verhandlungsergebnisse mit den übrigen Drittstaaten, worunter 
die USA.
Als nächster Schritt wird nun die EU-Kommission zuhanden des Ecofin- 
Ministerrats einen Bericht über die Verhandlungen mit den 
Drittstaaten unterbreiten. Die Offerte der Schweiz basiert auf der 
Annahme, dass die EU die Zinsenbesteuerungs-Richtlinie wie geplant 
beschliesst. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat zu gegebener 
Zeit und im Lichte des Gesamtergebnisses der "Bilateralen II" zu 
evaluieren haben, ob die Voraussetzungen für den 
Verhandlungsabschluss im Dossier Zinsenbesteuerung gegeben sind.
Auskunft: Kommunikation Eidg. Finanzdepartement EFD
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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