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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Teilrevision der Edelmetall-Konvention genehmigt

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute der Teilrevision des
Übereinkommens betreffend Prüfung und Bezeichnung von
Edelmetallgegenständen (Wiener Konvention) zugestimmt. Neu wird in
der Konvention Palladium als Edelmetall anerkannt und die Palette der
Feingehalte wird erweitert. Die Teilrevision wird erst rechtskräftig,
wenn ihr alle elf Staaten zugestimmt haben.
Ziel der multilateralen Wiener Konvention ist es, den
internationalen Handel mit Edelmetallwaren zu erleichtern,
gleichzeitig aber den fairen Handel und den Konsumentenschutz
hochzuhalten. Zu diesem Zweck wurde ein international anerkannter
Kontrollstempel, die «Gemeinsame Punze» geschaffen. Jeder
Mitgliedstaat verpflichtet sich, die Einfuhr von Gegenständen ohne
weitere Kontrolle und Stempelung zuzulassen, wenn diese durch die
Kontrollbehörde des Herstellungslandes geprüft und mit eben dieser
«Gemeinsamen Punze» bezeichnet worden sind. Die Schweiz gehört der
Konvention seit 1975 an und ist im obersten Gremium, dem Ständigen
Ausschuss, vertreten.
International ist die Wiener Konvention das einzige wirklich
funktionierende Instrument, um Handelshemmnisse im
grenzüberschreitenden Verkehr mit Edelmetallwaren zu überwinden. Die
Schweiz als exportorientiertes Land ist sehr an einem hindernisfreien
Marktzugang interessiert; sie engagiert sich deshalb aktiv in diesem
Bereich. Dem Übereinkommen gehören inzwischen elf Staaten an; nebst
der Schweiz sind dies Österreich, die Tschechische Republik, Holland,
Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Portugal, Schweden und
Grossbritannien. Die «Gemeinsame Punze» wird indessen auch von
Staaten anerkannt, welche nicht Mitglieder der erwähnten Konvention
sind. Insbesondere ist es der EU bisher wegen divergierender
Haltungen der Mitgliedstaaten nicht gelungen, eine Richtlinie
bezüglich Edelmetallwaren zu erlassen.
Das Total der im Jahre 2001 mit der «Gemeinsame Punze»
bezeichneten Gegenstände beläuft sich auf rund 26 Millionen Stück.
Das teilrevidierte Übereinkommen tritt erst einen Monat nach
Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Depositarstaat
Schweden in Kraft.

Kontakt:

Paul Marti
Zentralamt für Edelmetallkontrolle
Tel. +41/31/322'65'86

Pierre Vuilleumier
Zentralamt für Edelmetallkontrolle
Tel. +41/31/324'15'59

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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