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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Bundesrat genehmigt den Richtplan des Kantons Appenzell a. Rh.

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des
Kantons Appenzell A. Rh. heute genehmigt. Die bisherige, aus dem Jahr
1987 stammende Planung, wurde gesamthaft überarbeitet. Mit der
Gutheissung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. Mit
dieser Genehmigung wird der neue Richtplan auch für die Behörden des
Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.
Der Richtplan 2000 soll zur eigenständigen räumlichen Entwicklung
des Kantons Appenzell Ausserrhoden beitragen. Im Vordergrund steht
dabei die Konsolidierung der bestehenden Raumnutzungen. Eine
besondere Stellung im Appenzeller Richtplan nimmt der angestrebte
Lebensraumverbund bei der Abstimmung zwischen Tourismus, Natur- und
Landschaftsschutz ein. Mit den getroffenen Richtplanfestlegungen
sollen unerwünschte Auswirkungen künftiger Entwicklungen verhindert
und eine optimale Nutzung der bestehenden Raumressourcen angestrebt
werden. Der Richtplan Appenzell A. Rh. schafft mit dieser Ausrichtung
günstige Voraussetzungen für eine nachhaltige räumliche Entwicklung
und ist somit eine geeignete Plattform für weiterführende zukünftige
Planungsentscheide.
Die Bevölkerung konnte sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu
den Inhalten des Richtplans äussern, der mit den
raumordnungspolitischen Zielsetzungen des Bundes übereinstimmt
Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid auf den
Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Für die
weitere Planung lädt der Bundesrat den Kanton unter anderem ein,
Fragen des Raumbedarfes zum Schutz vor Hochwasser und im Bereich der
Trinkwasserversorgung weiter zu klären.

Kontakt:

UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation;
Presse- und Informationsdienst.

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