Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Departement des Innern (EDI) mehr verpassen.

Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Registerharmonisierung

(ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf über die Harmonisierung amtlicher Personenregister verabschiedet und dem Parlament weitergeleitet. Ziel der Vorlage sind Vereinfachungen bei der Nutzung von Registerdaten durch die Statistik und beim gesetzlich geregelten Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone. Die Vorlage leistet damit auch einen Beitrag zur Entwicklung des E-Government in der Schweiz.

Ziel des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) ist es, die 
Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden 
verbindlich zu regeln. Diese Register wie auch die grossen 
Personenregister beim Bund (z.B. im Ausländer- oder 
Zivilstandsbereich) sollen für die zukünftigen 
bevölkerungsstatistischen Erhebungen und für die auf das Jahr 2010 
angestrebte Modernisierung der Volkszählung (siehe Kasten) genutzt 
werden können.
Die Vorlage zur Registerharmonisierung sieht zudem vor, dass die 
neue Versichertennummer, welche die AHV-Nummer ab 2008 ablösen wird, 
als gemeinsames Merkmal in den vom RHG bezeichneten 
Personenregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geführt 
werden soll. Damit können die bestehenden gesetzlich geregelten 
Datenkommunikationsprozesse zwischen amtlichen Personenregistern 
vereinfacht werden. Heute werden in den Personenregistern auf 
kommunaler, kantonaler und Bundesebene eigene, nicht koordinierte 
Personennummerierungen geführt. Der Datenaustausch zwischen diesen 
Registern war bisher mangels einer sicheren und eindeutigen 
Identifikation der Personen nicht automatisierbar. Das heisst, die 
elektronisch vorhandenen Daten müssen beispielsweise bei Umzügen 
immer wieder ab Papier von Hand neu erfasst und kontrolliert werden. 
Diese Medienbrüche und Doppelspurigkeiten führen zu unnötigem 
Aufwand für Verwaltung, Bevölkerung und Statistik, der den heutigen 
technischen Möglichkeiten entsprechend vermieden werden könnte.
Das Vorhaben der Registerharmonisierung mit der Einführung der 
Versichertennummer in den vom RHG bezeichneten Personenregistern auf 
Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ist ein strategisches und 
departementsübergreifendes Projekt im E-Government-Portfolio des 
Bundes. Damit wird angestrebt, Medienbrüche zu vermeiden, Daten zu 
standardisieren und Personen in den bezeichneten 
Verwaltungsregistern zuverlässig zu identifizieren. Um den 
Datenschutz zu gewährleisten, werden bereits heute die unberechtigte 
Verwendung und Verknüpfung personenbezogener Daten mit zeitgemässen 
technischen Verfahren bei den jeweiligen Registern verhindert. 
Insgesamt werden unter Gewährleistung des Datenschutzes ein 
Effizienzgewinn und eine bessere Datenqualität erzielt. Dies kommt 
den Verwaltungsstellen und somit auch den Steuerzahlenden zu Gute.
Artikel 65 Absatz 2 der Bundesverfassung erlaubt dem Bund, auf die 
Führung von Registern Einfluss zu nehmen, damit die Bundesstatistik 
einheitliche und vergleichbare Daten effizient und ohne Belastung 
der Befragten bereitstellen kann. Zur Umsetzung des 
Verfassungsauftrags wurde das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) 
erarbeitet.
Harmonisierte Einwohnerregister sind eine zentrale Voraussetzung für 
die auf das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der Volkszählung, 
welche der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid am 10. Juni 2005 
beschlossen hat und mit der wesentliche Einsparungen bei der 
Volkszählung erzielt werden können. Um eine reine Registerzählung 
mit zusätzlichen Stichprobenerhebungen zwischen 2010 bis 2019 
durchführen zu können, werden die in den harmonisierten Registern 
geführten Merkmale benötigt. Ende September ist eine Vernehmlassung 
bei den Kantonen zu dieser Neukonzeption der Volkszählung zu Ende 
gegangen, eine zweite läuft gegenwärtig bis Ende Januar 2006 bei den 
interessierten Kreisen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Ende 
2006 den Eidgenössischen Räten eine Botschaft zu den 
Vernehmlassungsergebnissen, zur konkreten Ausgestaltung der 
Volkszählung 2010, zum Informationsauftrag, zum notwendigen 
Verpflichtungskredit und zu den allenfalls zu ändernden 
Rechtsgrundlagen unterbreiten wird.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 
Ernst Matti, Abteilungschef, Bundesamt für Statistik
Tel. 032 713 66 45
Marco Buscher, stv. Abteilungschef, Bundesamt für Statistik
Tel. 032 713 68 29

Weitere Storys: Eidg. Departement des Innern (EDI)
Weitere Storys: Eidg. Departement des Innern (EDI)
  • 16.11.2005 – 17:10

    Bundesrat Pascal Couchepin trifft EU-Kommissar Janez Potocnik in Bern

    (ots) - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Pascal Couchepin, trifft heute in Bern den EU-Kommissar für Wissenschaft und Forschung, Janez Potocnik. Im Zentrum des Gesprächs steht die Beteiligung der Schweiz am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (2007-2013) und am Projekt ITER (Fusionsforschung). Die möglichst ...

  • 16.11.2005 – 12:14

    Bundesrat beantragt einen Kredit von 60 Millionen Franken für Krippenplätze

    (ots) - Das EDI hat den Vollzug und die Wirkung des Impulsprogramms zur Förderung der familienexternen Kinderbetreuung evaluieren lassen und dem Bundesrat die entsprechenden Berichte zur Kenntnis gebracht. Auf Grund der Ergebnisse der Evaluationsberichte beabsichtigt der Bundesrat das auf acht Jahre angelegte Impulsprogramm auch in den zweiten vier Jahren ...