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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Australien im Bereich der Arzneimittel und Medizinprodukte

(ots)

Der Bundesrat hat heute den Abschluss eines Memorandum of Understanding (MOU) zwischen Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, und der australischen Heilmittelkontrollbehörde gutgeheissen und grünes Licht für die Unterzeichnung gegeben. Das Abkommen regelt den Informations- und Dokumentenaustausch und ermöglicht eine engere Zusammenarbeit der beiden Instanzen im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich.

Ziel des Abkommens ist, den Austausch von Informationen und 
Dokumentationen zu vereinfachen, die Entwicklung gemeinsamer 
Tätigkeiten zu fördern und die Prozesse auf dem Gebiet der Zulassung 
und Marktüberwachung zu beschleunigen - dies immer unter Wahrung der 
Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse sowie allgemein der 
Datenschutzbestimmungen. Das MOU regelt, welche Informationen und 
Dokumente ausgetauscht werden dürfen. In Frage kommen unter anderem 
Informationen zu Richtlinien, Verfahren und anderen technischen 
Dokumenten, Daten über laufende klinische Versuche oder solche aus 
Zulassungsanträgen, Inspektionsberichte, Informationen aus dem 
Bereich der Marktüberwachung (z.B. Rückrufe, Qualitätsmängel) oder 
zu neuen Entwicklungen in der Gesetzgebung und 
Informationstechnologie. Schliesslich beinhaltet das Übereinkommen 
eine Absichtserklärung zum Weiterbestand des MOU nach Etablierung 
der "New Agency", das heisst nach dem Zusammenschluss der beiden 
nationalen Arzneimittelbehörden von Australien und Neuseeland zu 
einer Arzneimittelinstanz.
Im Sommer vergangenen Jahres fanden erste Gespräch zwischen den 
australischen Behörden und Swissmedic statt, die bereits im Mai 2005 
in einem Vertragsentwurf ihren Abschluss fanden.
Die Gespräche im Rahmen der Ausarbeitung des MOU fanden in einer 
äusserst konstruktiven und positiven Atmosphäre statt. Das grosse 
beiderseitige Interesse an einer intensiveren Zusammenarbeit beruht 
auf der Tatsache, dass die beiden Heilmittelbehörden sich bei ihren 
Tätigkeiten ähnlichen Herausforderungen gegenübersehen und bei 
wachsenden Anforderungen und gleichbleibendem Personalbestand den 
hohen Qualitätsstandard aufrecht erhalten wollen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Susanne Bretscher, Swissmedic, Geschäftsbereich Recht, Tel. 031 322 
05 86

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