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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Der Europarat veröffentlicht den dritten Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über die Schweiz

(ots)

Der Bericht wurde von einer Delegation der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz erarbeitet, welche die Schweiz im Mai 2003 besuchte. Im Bericht werden die Fortschritte gewürdigt, die in der Schweiz in den letzten Jahren gemacht wurden. Positiv erwähnt werden unter anderem: - Die Verankerung des Diskriminierungsverbots in der neuen Verfassung (Art. 8). - Die Einrichtung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, die sich auf Bundesebene mit Fragen des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus befasst. - Die Errichtung des Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte, mit dem der Bund Präventions- und Sensibilisierungsprojekte unterstützt. - Das neue Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden, das für Fahrende grosse Erleichterungen gebracht hat. - Im Bericht wird auch die Hoffnung geäussert, dass das geplante Einbürgerungsgesetz dazu beitrage, Diskriminierung und Willkür in diesem Bereich vorzubeugen.

Der Bericht enthält auch kritische Bemerkungen Erwähnt werden zum 
Beispiel: - Das Fehlen eines allgemeinen, auf Gesetzesstufe 
verankerten Diskriminierungsverbots. - Der Mangel an 
niederschwelligen Beratungs- und Ombudsstellen für Opfer 
rassistischer Diskriminierung. - Der Bericht kritisiert die von 
Nichtregierungsseite gemeldeten Polizeiübergriffe gegenüber 
Ausländern, vor allem Menschen afrikanischer Herkunft. - Die 
Befürchtung wird geäussert, das duale Zulassungssystem für 
Ausländer, das Personen aus dem EU-Raum bevorzugt behandelt, führe 
zur Diskriminierung der übrigen Ausländer.
Die Schweiz nimmt Kenntnis vom Bericht und den Bemerkungen der 
Kommission. Sie wird dadurch bestärkt in ihrem bisherigen Engagement 
im Kampf gegen jede Form vom Rassismus und Intoleranz. Die pauschale 
Kritik an die Adresse der Polizei ist zu relativieren. Die Polizei 
ist sich bewusst, dass es bei den zahlreichen polizeilichen 
Verrichtungen, die täglich vorgenommen werden, auch zu vereinzelten 
Fehlleistungen kommen kann. Solche Vorkommnisse werden untersucht 
und - sofern sich dies als notwendig erweist - werden Massnahmen zur 
Verbesserung der polizeilichen Dienstleistungen getroffen. Themen 
wie "Fremdenfeindlichkeit" und "polizeiliche Gewaltausübung" finden 
ferner schon seit einiger Zeit sowohl in der polizeilichen 
Grundausbildung wie auch in der Weiterbildung verstärkt Beachtung.
Die am dualen Zulassungssystem erhobenen Kritiken werden von der 
herrschenden Lehre und Forschung im Bereich des Staats- und 
Völkerrechts nicht gestützt. Sowohl die Rechtsprechung des 
europäischen Menschenrechtsgerichthofes wie die Stellungnahmen des 
UNO-Komitees zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung 
(CERD) bestätigen, dass die Praxis von Staaten, die ihren eigenen 
Staatsangehörigen oder solchen von Ländern, mit denen sie enge 
Beziehungen pflegen, eine bevorzugte Behandlung einräumen, keine 
unzulässige rassistische Diskriminierung darstellt.
Diese Bemerkungen der Schweiz wurden entsprechend der Praxis des 
ECRI als Anhang des offiziellen Berichts aufgenommen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Michele Galizia
Generalsekretariat EDI, Fachstelle für Rassismusbekämpfung
Tel. : 031 324 13 31, 079 367 08 03;  michele.galizia@gs-edi.admin.ch
Der Bericht ist auf Deutsch, Französisch und Englisch auf der 
Internetseite des ECRI publiziert: 
www.coe.int/T/F/Droits_de_l'Homme/Ecri/
Der Bericht wurde von der ECRI in eigener Verantwortung erarbeitet. 
Er bezieht sich auf die Situation bis zum Stichdatum 27. Juni 2003. 
Die ECRI ist eine Kommission, die 1993 durch einen Entscheid auf 
höchster politischer Ebene durch den Gipfel der Staats- und 
Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates eingesetzt 
wurde. Sie besteht aus unabhängigen Experten aus jedem 
Mitgliedsland. Der Bericht befasst sich vorwiegend mit der Frage der 
"Umsetzung". Überprüft wird, ob die in früheren Berichten 
abgegebenen Empfehlungen befolgt und realisiert wurden. Der Bericht 
basiert auf der Analyse von Dokumenten und dem Besuch einer 
Delegation vor Ort, der Treffen mit den direkt betroffenen 
(Regierungs- und Nichtregierungs-)Kreisen ermöglicht. Der 
"vertrauliche Dialog" mit den nationalen Behörden gibt diesen die 
Möglichkeit, Bemerkungen zum Entwurf des Berichts anzubringen, um 
allfällige faktische Fehler zu berichtigen. Am Schluss des Dialogs 
können die nationalen Behörden verlangen, dass ihr Standpunkt im 
Anhang zum definitiven Bericht der ECRI wiedergegeben wird.

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