Eidg. Departement des Innern (EDI)
Der Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und billiger werden
Bern (ots)
Der Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und billiger werden
Der Bundesrat will den Datenaustausch zwischen der Bevölkerung und den Behörden sowie zwischen den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone und anderen Personenregistern (z.B. Zivilstandsregister, Ausländerregister, Sozialversicherungsregister) vereinfachen und sicherer machen. Er strebt eine Lösung an, die einerseits den Persönlichkeitsschutz gewährleistet und andererseits mehr Verwaltungseffizienz und finanzielle Einsparungen ermöglicht. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) soll zusammen mit einer interdepartementalen Koordinationsgruppe ein Detailkonzept erarbeiten.
Am 26. Juni 2002 hat der Bundesrat im Rahmen der eGovernment- Arbeiten des Bundes eine interdepartementale Koordinationsgruppe beauftragt, ein Konzept über einen eidgenössischen Personenidentifikator zu erarbeiten. Hauptziele sind die Vereinfachung der Kontakte zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung sowie ein effizienter und sicherer Datenaustausch auf elektronischem Wege zwischen den Einwohnerregistern in den Gemeinden und Kantonen sowie den Bundesregistern (z.B. Zivilstandswesen, Ausländerwesen, Sozialversicherungen). Gleichzeitig können damit wesentliche Einsparungen erzielt werden.
Nutzung der bestehenden Personenidentifikatoren Ursprünglich wurde die Lösung in der Verwendung einer einheitlichen Personennummer gesehen: Jede Person hätte einen einzigen, eindeutigen und in allen Personenregistern geführten Identifikator erhalten. Eine solche Lösung ist zwar kostengünstig und relativ einfach zu realisieren, in Bezug auf den Persönlichkeitsschutz wirft sie jedoch Fragen auf. Die Koordinationsgruppe hat daher zusammen mit den interessierten Bundesstellen verschiedene Alternativen geprüft. Sie schlägt nun vor, auf die in den einzelnen Registern bereits bestehenden Personenidentifikatoren zurückzugreifen. Die sektoriellen Personenidentifikatoren sollen in einem zentralen Identifikationsserver gespeichert werden, der die Kommunikation zwischen den Registern im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen erlaubt. Eine solche Lösung trägt den Anliegen des Datenschutzes Rechnung und ist auch aus der Sicht des Persönlichkeitsschutzes verhältnismässig.
Einsparungen und verbesserter Persönlichkeitsschutz Heute ist der Austausch und der Abgleich von Daten zwischen elektronisch geführten Registern sehr aufwändig und mit erheblichen Kosten verbunden. Die verschiedenen Personenregister enthalten zwar oft Informationen über dieselben Personen, sie basieren aber auf unterschiedlichen Systemen und können nicht untereinander kommunizieren. Mit der angestrebten Lösung sind relativ rasch quantifizierbare Einsparungen realisierbar (Bund 4,8 Mio. - Kantone und Gemeinden 7,9 Mio. Franken jährlich). Die Lösung ist zudem sicherer als die heutigen, oft manuell durchgeführten Verfahren aufgrund von Namen, Adressen, Geburtsdatum, Zivilstand usw. Die Lösung passt sich dem historisch gewachsenen, föderalistischen System der Personenregister an, ohne die Anforderungen einer modernen, bürgernahen Verwaltung zu vernachlässigen.
Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen In der nächsten Phase soll das EDI zusammen mit der interdepartementalen Koordinationsgruppe ein Detailkonzept erarbeiten. Dabei sind die organisatorischen, technischen und finanziellen Aspekte zu berücksichtigen und die gesetzlichen Grundlagen zu entwerfen.
Auskunft: Dr. Werner Haug, Vizedirektor BFS, Tel 032 713 66 10