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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Partnerschaftsgesetz: Vorlage tritt in zwei Schritten in Kraft Vorgängig sind Anpassungen von Gesetzen und EDV-Programmen erforderlich

Bern (ots)

09.12.2005. Ab dem 1. Januar 2007 können
gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft auf dem 
Zivilstandsamt eintragen lassen. Zudem ist es Stiefeltern und 
Stiefkindern ab 1. Januar 2006 erlaubt, zu heiraten. Das hat der 
Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag beschlossen.
Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft 
gleichgeschlechtlicher Paare ist am 5. Juni 2005 in der 
Volksabstimmung angenommen worden. Vor dem Inkrafttreten müssen 
zahlreiche kantonale Gesetze sowie EDV-Programme von Bund, Kantonen 
und Gemeinden angepasst werden. Zudem müssen sämtliche Formulare 
geändert werden, bei denen der Zivilstand eine Rolle spielt. Der 
Bundesrat wird ferner nächstes Jahr die Ausführungsbestimmungen zum 
Partnerschaftsgesetz (namentlich Einzelheiten bezüglich der 
Eintragung der Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt) verabschieden. 
Der Bundesrat hat das Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in 
Kraft gesetzt.
Ehen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern werden möglich
Um Ehe und eingetragene Partnerschaft in Bezug auf Hindernisse in 
Einklang zu bringen, wurden die Ehehindernisse im Anhang zum 
Partnerschaftsgesetz revidiert. Demnach sind in Zukunft auch 
Eheschliessungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern möglich. Das 
bisher bestehende Ehehindernis hinderte Stiefeltern und Stiefkinder 
nicht, eine Lebensgemeinschaft zu bilden, sondern verweigerte ihr 
lediglich den rechtlichen Rahmen. Heute toleriert die Gesellschaft 
aber das rechtlich ungebundene Zusammenleben. Insofern trägt die 
Revision den gewandelten Ansichten der Gesellschaft Rechnung. Der 
Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches 
und der Zivilstandsverordnung bereits auf den 1. Januar 2006 in 
Kraft gesetzt.
Weitere Auskünfte:
Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40 87

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