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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Öffentlichkeit des Grundbuchs wird massvoll erweitert - Bundesrat setzt Verordnungsänderung auf den 1. April 2005 in Kraft

(ots)

11.03.2005. Die Öffentlichkeit des Grundbuchs wird gemäss den Bedürfnissen der Praxis, namentlich der Wirtschaft, massvoll erweitert. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Änderung der Verordnung betreffend das Grundbuch (GBV) auf den 1. April 2005 in Kraft gesetzt.

In Zukunft dürfen die Kantone neben den Urkundspersonen, Ingenieur- 
Geometern und gewissen Behörden auch den im Hypothekargeschäft 
tätigen Banken, Pensionskassen und Versicherungen den Zugriff auf 
elektronisch gespeicherte Grundbuchdaten gewähren. Das Zugriffsrecht 
steht nur identifizierten Benutzern in einem geschlossenen System 
(Intranet) zu und ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Daten 
für die Ausübung der Geschäftstätigkeit benötigt werden. Die Daten 
dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zur 
Kundenwerbung, bearbeitet werden.
Wie die Eigentumsverhältnisse an einem bestimmten Grundstück, die 
bereits öffentlich sind, können neu auch die Daten des Hauptbuchs 
über Dienstbarkeiten, Grundlasten und gewisse Anmerkungen ohne 
Interessennachweis eingesehen werden. Sie dürfen im Internet 
zugänglich gemacht werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist jedoch 
keine personenbezogene, sondern nur eine grundstücksbezogene Abfrage 
zulässig.
Weitere Auskünfte:
Peter Flury, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 324 83 55

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