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Crossair

Markenstreit um SWISS: Handelsgericht lehnt Begehren der Swissair Gruppe ab

Basel (ots)

Jetzt ist der Weg frei, dass die Crossair ab 31.
März unter dem Namen SWISS fliegen darf. Das Handelsgericht des
Kantons Zürich hat die Begehren der Swissair Gruppe abgelehnt, der
Crossair die Bezeichnung SWISS und den neuen Firmennamen Swiss Air
Lines Ltd. zu verbieten. Der Entscheid erfolgte, ohne dass das
Gericht eine Stellungnahme der Crossair AG als nötig erachtete.
Der Entscheid des Handelsgerichts, die Klage der Swissair Gruppe
abzulehnen, stützt sich auf zwei voneinander unabhängige Punkte:
  • Zum einen verneint das Handelsgericht, dass der Swissair Gruppe ein später nicht mehr leicht wiedergutzumachender Nachteil entsteht, wenn die Crossair ab 31. März den Namen SWISS verwendet. Deshalb konnte das Gericht schon aus diesem Grund keine vorsorglichen Massnahmen bewilligen, wie sie die Swissair Gruppe gefordert hatte.
  • Ausserdem ist das Gericht im Gegensatz zur Swissair Gruppe klar der Auffassung, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen SWISS und Swissair besteht, weil sich die beiden klar von einander unterscheiden. Dass auch die SWISS auf dem Seitenleitwerk ihrer Maschinen das Schweizer Kreuz abbildet was die Swissair Gruppe verhindern wollte - betrachtet das Gericht als selbstverständlich.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel.: +41-(0)61-582'45'53
Fax: +41-(0)61-582'35'54
E-Mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

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