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Rechtsanwälte Heinz, v. Rothkirch, Nachtwey

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  • 01.02.2011 – 17:29

    Sarah Connor: Unzulässige Bildveröffentlichung

    Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass wir die Sängerin Sarah Connor und Herrn Florian Fischer vertreten. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten teilen wir mit: Am 31. Januar 2011 wurde über youtube ein 43-sekündiger Videoclip mit Herrn Wasiem Taha, Künstler-Pseudonym "Massiv", unter dem Titel "Massiv BGB2 Ansage (+ Sarah Connor Diss)" veröffentlicht. Gegen Ende des ...