Communiqué de presse
Amtliche Kontrolle von Heimtierfuttermitteln: Wenig schwerwiegende Beanstandungen
2005-11-22T12:53:10
Posieux (ots) - Agroscope Liebefeld-Posieux hat erste Kontrollen
durchgeführt. Drei Viertel der analysierten Proben mussten wegen
leichter Mängel von Heimfutter beanstandet werden. Dies kann auf die
erst 2003 in Kraft getretene Gesetzgebung zurückgeführt werden. Nach einer Übergangsperiode hat Agroscope Liebefeld-Posieux, die
Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft
(ALP), Kontrollen bei Heimtierfutter durchgeführt. ALP handelt im
Rahmen der Futtermittelverordnung, deren Gültigkeit 2003 auf
Heimtierfutter ausgeweitet wurde. Meldepflicht Hersteller und Wiederverkäufer von
Heimtierfuttermitteln unterliegen nun der gesetzlichen Pflicht, sich
bei ALP anzumelden. In Bezug auf die Kontrolle hat die
Forschungsanstalt ähnliche Massnahmen ergriffen, wie sie bereits bei
Nutztierfutter rechtskräftig sind: Es wurde eine Liste von
Parametern aufgestellt, welche zu analysieren sind. Proben werden
gezogen und untersucht, die Deklarationen kontrolliert (dabei wird
sichergestellt, dass die Etikettierung der geltenden Gesetzgebung
entspricht und die deklarierten Gehalte mit den analysierten Werten
übereinstimmen) und Betriebe inspiziert. 75% aller Proben sind leicht fehlerhaft Von den 147 im Jahre 2005
kontrollierten Futtermitteln haben etwa 10 % der untersuchten Proben
keinerlei Grund zur Beanstandung gegeben. 75 % aller Proben wiesen
leichte Fehler auf wie unvollständige Etikettierung oder
geringfügige Abweichungen der Inhaltsstoffgehalte von den
deklarierten Werten. 15 % aller kontrollierten Proben boten Grund zu
Beanstandungen, welche finanzielle Konsequenzen für den Hersteller
nach sich zogen. Von diesen wiesen drei Proben GVO- Gehalte auf, die
nicht wie vorgeschrieben deklariert waren. Die hohe Anzahl an
Beanstandungen erklärt sich mit der für Heimtierfutter erst kürzlich
in Kraft getretenen Gesetzgebung sowie der Tatsache, dass vorher
keine gesetzlichen Vorschriften für Heimtierfutter existierten. Gemäss der Futtermittelverordnung können diätetische Futtermittel in
Verkehr gebracht werden, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt.
Verschiedene Katzen- und Hundefuttermittel rühmen sich jedoch ohne
vorherige Zulassung ihrer diätetischen Vorzüge; zum Teil enthalten
sie sogar unerlaubte Zusätze wie Probiotika oder Enzyme. Katzen in 27% aller Schweizer Haushalte Nach Schätzungen des
Verbandes für Heimtiernahrung (VHN) in den Jahren 2003/2004 hielten
46% aller Schweizer Haushalte ein Haustier. 27 % besassen Katzen, 14
% Hunde; 14 % Nagetiere; 11 % Vögel, und 6 % Fische. Der Umsatz mit
dem Verkauf von Heimtierfutter betrug 550 Millionen Franken. Davon
wurden 295 Millionen Franken mit Katzenfutter und 115 Millionen mit
Hundefutter erzielt. Im Hinblick auf diese Zahlen hat ALP
entschieden, sich zur Zeit auf die Kontrolle von Katzen- und
Hundefuttermittel zu konzentrieren. In einigen Ausnahmefällen wurden auch andere Futtermittel
untersucht. Seit dem 1. März 2005 ist das Vorhandensein von
Ambrosiasamen (Ambrosia artemisiifolia L.; Aufrechtes Traubenkraut)
in Futtermitteln verboten, da die Pollen dieser Pflanze ein sehr
starkes Allergiepotenzial aufweisen. Die Kontrollen von ALP haben
ergeben, dass diese Bestimmung nicht bei allen Futtermittel für
Wild- oder Ziervögel eingehalten wurde. Die betroffenen Firmen
wurden angewiesen, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die
Situation zu verbessern. ALP organisierte am Freitag, den 18. November 2005 für die
Branchenmitglieder zum ersten Mal in der Schweiz einen
Informationstag zum Thema gesetzliche Rahmenbedingungen für
Heimtierfutter. Die Präsentationen dieses Informationstages sind auf
der ALP-Homepage verfügbar (www.alp.admin.ch). Kasten 1
Grundsätze der Kontrolle von Heimtierfuttermittel Wie Futtermittel für Nutztiere müssen auch Heimtierfuttermittel so
hergestellt werden, dass die Gesundheit der Tiere nicht
beeinträchtigt wird. Bei Heimtierfuttermittel müssen alle
Ausgangsprodukte mit ihrem genauen Namen aufgeführt werden. Die
verwendeten Zusatzstoffe müssen erlaubt sein und den in der Schweiz
und der EU geltenden Vorschriften entsprechen. Die Futtermittelkontrolle wird gewährleistet, indem ALP die
Herstellung und den Handel von Futtermittel überwacht und die
Genehmigungen für neue Substanzen erteilt, welche für die
Tierfütterung bestimmt sind. ALP muss darüber hinaus die Tierhalter
vor Täuschung schützen. Die inländischen und liechtensteinischen
Hersteller und Wiederverkäufer sind bei der Forschungsanstalt
registriert und erhalten von ihr die notwendigen Genehmigungen. Kasten 2 Gesetzlicher Rahmen Eine Änderung des
Landwirtschaftsgesetzes im Jahr 1998 war die erste Etappe auf dem
Weg zur Kontrolle von Heimtierfutter. Für die Umsetzung in die
Praxis hat jedoch die Ausweitung der geltenden
Futtermittel-Verordnung im Januar 2003 gesorgt. Seither müssen sich Hersteller und Wiederverkäufer von
Heimtierfutter bei ALP anmelden. Gemäss dieser Verordnung sind die
Hersteller zur Selbstkontrolle verpflichtet. Der Text dieser Medienmitteilung findet sich auf der ALP-Homepage:
www.alp.admin.ch ® Medienmitteilungen. Für weitere Informationen:
Heinrich Boschung
Verantwortlicher für die Futtermittelkontrolle von Heimtierfutter
Agroscope Liebefeld-Posieux
Eidgenössische Forschungsanstalt
für Nutztiere und Milchwirtschaft (ALP)
Tel. : 026 407 72 74
E-Mail: heinrich.boschung@alp.admin.ch
Permalink:

https://www.presseportal.ch/fr/pm/100003740/100500465
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