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Vereinbarung von BAG und Pharma-Industrie einmal mehr zu Lasten der Versicherten
Die Aufhebung der Vergütungsbeschränkung bei Hepatitis-C-Medikamenten wird teuer

Bern (ots)

Nach einer ersten Lockerung der Limitation bei Medikamenten gegen Hepatitis C können diese nun unabhängig vom Krankheitsstadium bei allen Betroffenen angewendet werden. Damit drohen den Prämienzahlern in der Schweiz trotz Preisreduktionen Mehrkosten von bis zu 1 Milliarde Franken.

Der Verzicht auf einen eingeschränkten Einsatz von Hepatitis-C-Medikamenten ist für die Betroffenen eine gute Neuigkeit. Denn mit den Medikamenten der neusten Generation kann diese Infektion geheilt werden. Die Mehrkosten für das Schweizer Gesundheitswesen, welche die völlige Aufhebung der bisherigen Vergütungsbeschränkung per 1. Oktober nach sich ziehen wird, drohen aber happig zu werden. Denn der Preis von 30'000 Franken pro Behandlungszyklus ist trotz der zwischen dem BAG und der Pharma-Industrie vereinbarten Preisreduktion nach wie vor sehr hoch - insbesondere gemessen an den Produktionskosten von 200 Franken. Gemäss einer Analyse der Universität Bern ist in der Schweiz mit ungefähr 40'000 unbehandelten Personen mit Hepatitis C zu rechnen. Werden alle behandelt, entstehen in den nächsten Jahren zusätzliche Medikamentenkosten von über 1 Milliarde Franken.

Happige Mehrkosten trotz Halbierung des ursprünglichen Preises

Dem BAG ist zugute zu halten, dass es in Verhandlungen mit der Industrie den ursprünglichen Preis bei Markteinführung dieser Medikamente im August 2014 nahezu halbiert hat und dieser nun auf dem Niveau der in den Vergleichsländern gültigen Listenpreise liegt. Doch das ist ein geringer Trost, weil der Vergleich mit den ausländischen Listenpreisen trügt. Die effektiv von den Versicherern bezahlten Preise liegen aufgrund von Rabatten jeweils deutlich unter Listenpreis. In der Schweiz können die Versicherer jedoch keine Rabatte aushandeln, weil das EDI bzw. das BAG und die Pharmaindustrie die Preise untereinander vereinbaren und diese Preise nicht anfechtbar sind. Krankenversicherer sowie Patienten- und Verbraucherorganisationen haben in der Schweiz kein Beschwerderecht. Beschwerde führen dürfen nur die betroffenen Pharmafirmen. Dadurch entsteht ein rechtliches Ungleichgewicht.

Antiquierte Regeln für die Medikamentenpreisfestsetzung endlich anpassen

Mit dem Verzicht auf die bisherige Limitatio bei Hepatitis-C-Medikamenten droht dem Schweizer Gesundheitswesen ein weiterer massiver Kostenschub, den allein die Prämienzahler finanzieren. werden. Dazu Pius Zängerle, Direktor von curafutura: «Angesichts der überproportional ansteigenden Zahl zusätzlicher Medikamentenempfänger ist die vom BAG verhandelte Preisreduktion viel zu gering. Aus diesem Grund fordert curafutura einmal mehr mit Nachdruck, die antiquierten Regeln für die Festsetzung von Medikamentenpreisen anzupassen und den Krankenversicherern sowie den Patienten-Verbraucherorganisationen endlich ein Mitsprache- und Rekursrecht einzuräumen.»

curafutura - das sind die Krankenversicherer CSS, Helsana, Sanitas und KPT.

curafutura setzt sich ein für ein solidarisch gestaltetes und wettbewerblich organisiertes Gesundheitssystem. In ihrer Charta bekennt sich curafutura zum Wettbewerb im schweizerischen Gesundheitswesen - als Grundlage von Qualität und Innovation. Für die massvolle Regulierung des Systems, im Einklang mit einer wirksamen Governance sowie einer nachhaltigen Finanzierung. curafutura setzt auf eine starke Tarifpartnerschaft mit den Leistungserbringern zugunsten von Qualität und Effizienz in der medizinischen Versorgung. Die vollständige Werte-Charta von curafutura ist abrufbar unter http://www.curafutura.ch/ueber-uns/werte-charta/

Kontakt:

Pius Zängerle, Direktor
Telefon: 031 310 01 84; Mobile: 079 653 12 60;
pius.zaengerle@curafutura.ch

Rob Hartmans, Kommunikation
Telefon: 031 310 01 85; Mobile 079 254 03 66;
rob.hartmans@curafutura.ch

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