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EQS-Adhoc: Accu Holding lädt am 16. März 2016 zur ausserordentlichen Generalversammlung ein


EQS Group-Ad-hoc: Accu Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
Accu Holding lädt am 16. März 2016 zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

24.02.2016 / 07:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NOT FOR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES, UNITED KINGDOM OR THE EUROPEAN
ECONOMIC AREA

Accu Holding lädt am 16. März 2016 zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

Emmenbrücke, 24. Februar 2016 - Die Accu Holding AG, ein führendes Unternehmen
für industrielle Garne und Oberflächentechnologie, lädt ihre Aktionäre für
Mittwoch, den 16. März 2016 zu einer ausserordentlichen Generalversammlung nach
Luzern ein. Aus terminlichen Gründen wird die Generalversammlung damit nicht,
wie am 17. Februar mitgeteilt, am 15. März, sondern einen Tag später
stattfinden. Die entsprechende Einladung wird heute an die Aktionäre versendet.

Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung eine ordentliche Kapitalerhöhung
sowie eine Erhöhung des genehmigten und des bedingten Aktienkapitals
vorschlagen. Die ordentliche Kapitalerhöhung ist als Barkapitalerhöhung
vorgesehen; davon ausgenommen sind neu auszugebende Aktien, die durch Umwandlung
(Verrechnung) von Darlehen im Umfang von Total CHF 5'379'953 liberiert werden
sollen.

Für die ordentliche Kapitalerhöhung wird das Bezugsrecht der bisherigen
Aktionäre gewahrt, wobei die 1C Industries Zug AG im Umfang der Umwandlung von
Darlehen auf die Ausübung von ihr zuzuteilenden Bezugsrechten verzichtet.

Der Verwaltungsrat wird anlässlich der Generalversammlung bekannt geben, in
welchem Maximal-Betrag (Nennwert) die ordentliche Kapitalerhöhung durchgeführt
werden und wie hoch der Bezugspreis pro neue Aktie sein soll. Er wird anlässlich
der Generalversammlung seinen Antrag entsprechend präzisieren. Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Traktanden.

Für Rückfragen:

Andreas Kratzer
Accu Holding AG
Gerliswilstrasse 17
6020 Emmenbrücke 
a.kratzer@accuholding.ch
Telefon +41 44 318 88 00

Ansprechpartner Medien Deutschland

Edicto GmbH
Dr. Sönke Knop/Elke Pfeifer
Eschersheimer Landstraße 42
60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 905 505 51
E-Mail:  sknop@edicto.de

Accu Holding AG - Unternehmensprofil
Die Accu Holding AG ist eine an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotierte
Gesellschaft mit Sitz in Emmenbrücke. Sie konzentriert sich auf die beiden
Geschäftsfelder 'Industrielle Garne' und 'Oberflächentechnologie' und beteiligt
sich dabei an technologisch führenden Gesellschaften, die in Europa, Asien und
Amerika in attraktiven Marktnischen tätig sind. Industrielle Garne umfasst die
Entwicklung und Fertigung von Garnen auf Polymer- und Polyamid-Basis. Diese
werden beispielsweise in der Herstellung von Airbags, Reifen, mechanischen
Gummiwaren (MRG) wie Transportbänder, Schläuche und Transmissionsriemen, sowie
für die Produktion von Seilen und Netzen eingesetzt. Der Bereich
Oberflächentechnologie umfasst die Bereiche Härtereien und
High-Tech-Dünnschicht-Beschichtungszentren der neuesten Generation. Damit werden
in Europa und den USA für Nischenmärkte in der Automobil-, Luftfahrt-, Medizin-,
Erdöl-, Prozess- und Fertigungsindustrie hochwertige Produkte hergestellt.


Ausserordentlichen Generalversammlung der Accu Holding AG

Mittwoch, 16. März 2016 um 11:00 Uhr, Im Restaurant Schlössli Utenberg, Utenberg
643, 6006 Luzern

Traktanden und Anträge

1.Ordentliche Kapitalerhöhung

Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung zu folgenden
Bedingungen:

1. Erhöhung des Aktienkapitals von bisher CHF 26'186'150, eingeteilt in
2'618'615 vollständig liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF
10.00, in einem noch zu bestimmenden maximalen Umfang durch Ausgabe einer noch
zu bestimmenden maximalen Anzahl neuer Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF
10.00.

2. Der Bezugspreis pro neue Aktie entspricht einem noch zu bestimmenden Betrag.
Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Nennbetrag des neu auszugebenden
Aktienkapitals verbleibt der Gesellschaft als Agio.

3. Die Einlagen für die neu auszugebenden Aktien sind in Geld/bar zu leisten,
soweit diese nicht durch Umwandlung (Verrechnung) von Darlehen im Umfang von CHF
5'379'953.00 liberiert werden. Der Erlös der Kapitalerhöhung wird im
Wesentlichen zur Finanzierung des laufenden Wachstums und für Akquisitionen
verwendet sowie im erwähnten Umfang zur Umwandlung von Darlehen in Aktien.

4. Die neu auszugebenden Aktien haben keine Vorrechte.

5. Die auszugebenden Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigt.

6. Die neu auszugebenden Aktien unterliegen der Beschränkung von Art. 5 der
Statuten.

7. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird gewahrt (wobei die Aktionärin
1C Industries Zug AG (Herr Marco Marchetti) im Umfang der Umwandlung von
Darlehen auf die Ausübung von ihr zuzuteilenden Bezugsrechten verzichtet hat).
Zur Durchführung der Kapitalerhöhung werden die an die bisherigen Aktionäre neu
auszugebenden Aktien von der Banque Cramer & Cie SA zum Nennwert gezeichnet und
den Aktionären zum Bezugspreis angeboten. Davon ausgenommen sind neu
auszugebende Aktien, die durch Umwandlung (Verrechnung) von Darlehen im Umfang
von CHF 5'379'953.00 liberiert werden, sowie neu auszugebende Aktien von
grösseren Aktionären, die eine direkte Liberierung wünschen. Der Verwaltungsrat
ist ermächtigt, die weiteren Modalitäten der Ausübung des Rechts zum Erwerb der
Aktien festzulegen und über die Verwendung nicht ausgeübter Bezugsrechte zu
entscheiden. Die Aktien, für welche das Recht zum Erwerb der Aktien eingeräumt,
aber nicht ausgeübt wird, werden nach Möglichkeit im Markt platziert.


2.Erneuerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, das genehmigte Kapital nach Art. 4a der Statuten
um zwei Jahre zu verlängern und auf total CHF 13'093'070 zu erhöhen. Der
revidierte Art. 4a lautet wie folgt:

"Art. 4a (Genehmigtes Kapital)

1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 14. März 2018 das
Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 13'093'070 durch Ausgabe von höchstens
1'309'307 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF
10.00 zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.

2 Der Verwaltungsrat legt den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen, den Zeitpunkt
der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der
Dividendenberechtigung fest. Dabei kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels
Festübernahme durch eine Bank oder einen Dritten und anschliessendem Angebot an
die bisherigen Aktionäre ausgeben. Der Verwaltungsrat ist sodann ermächtigt, den
börsenmässigen Handel mit Bezugsrechten zu erlauben, zu beschränken oder
auszuschliessen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen
lassen, er kann diese bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber
nicht ausgeübt werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im
Interesse der Gesellschaft verwenden.

3 Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der bisherigen
Aktionäre zu beschränken oder aufzuheben und Dritten zuzuweisen, im Falle der
Verwendung der Aktien:

a) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder
für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen durch eine
Aktienplatzierung bei einem oder mehreren Anlegern; oder

b) für die Beteiligung von Mitgliedern des Verwaltungsrats, Mitgliedern der
Geschäftsleitung oder Mitarbeitern; oder

c) für Zwecke der Beteiligung strategischer Partner oder zwecks Erweiterung des
Aktionärskreises in bestimmten Investorengruppen oder -märkten oder im Rahmen
der Kotierung der Aktien an inländischen oder an ausländischen Börsen, inklusive
im Zusammenhang mit der Gewährung einer Mehrzuteilungsoption an ein
Bankenkonsortium; oder

d) für die rasche und flexible Beschaffung von Eigenkapital durch eine
Aktienplatzierung, welche mit Bezugsrecht nur schwer oder zu wesentlich
schlechteren Bedingungen möglich wäre.

4 Zeichnung und Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der
Aktien unterliegen der Beschränkung von Art. 5 der Statuten."

3.Erhöhung des bedingten Kapitals (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Kapital auf total CHF 11'093'070 zu
erhöhen. Der revidierte Art. 4b lautet wie folgt:

"Art. 4b (Bedingtes Kapital)

1) Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 1'109'307 voll zu
liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 10.00 um höchstens CHF
11'093'070 erhöhen, durch freiwillige oder Pflichtausübung von Wandel- und/oder
Optionsrechten, welche in Verbindung mit auszugebenden oder bereits begebenen
Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzierungsinstrumenten der
Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften, und/oder durch Ausübung von
Optionsrechten, welche von der Gesellschaft oder einer ihrer
Konzerngesellschaften ausgegeben werden.

2 ) Bei der Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen
Finanzierungsinstrumenten mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden
sind, sowie bei der Ausgabe von Optionen ist das Bezugsrecht der bisherigen
Aktionäre ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber
von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Die Wandel- und/oder
Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.

3 ) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der Ausgabe von Anleihen, mit denen
Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden sind, oder ähnlichen Finanzinstrumenten
oder von Optionsrechten, das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu beschränken,
indirekt zu gewähren oder aufzuheben, falls

a) solche Instrumente zum Zwecke der Finanzierung oder Refinanzierung der
Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen ausgegeben
werden; oder

b) solche Instrumente auf nationalen oder internationalen Kapitalmärkten
ausgegeben werden; oder

c) solche Instrumente zur Erschliessung neuer Investorenkreise oder für eine
rasche und flexible Beschaffung von Fremd- resp. Eigenmitteln ausgegeben werden,
und eine Platzierung mit Einräumung des Vorwegzeichnungsrechts nur schwer, mit
bedeutend grösseren Kosten oder zu wesentlich schlechteren Bedingungen möglich
wäre.

4 ) Wird das Vorwegzeichnungsrecht durch Beschluss des Verwaltungsrates
beschränkt oder aufgehoben, gilt Folgendes: Die Instrumente sind zu den
jeweiligen marktüblichen Bedingungen auszugeben, und die Ausgabe neuer Aktien
erfolgt zu den Bedingungen des betreffenden Finanzinstruments. Dabei dürfen
Wandelrechte höchstens während 10 Jahren und Optionsrechte höchstens während 7
Jahren ab dem Zeitpunkt der betreffenden Emission ausübbar sein. Die Ausgabe von
neuen Aktien bei freiwilliger oder Pflichtausübung von Wandel- und/oder
Optionsrechten erfolgt zu Bedingungen, welche den Marktpreis der Aktien zum
Zeitpunkt der Ausgabe des betreffenden Finanzinstruments berücksichtigen.

5 ) Der Erwerb von Aktien durch die freiwillige oder Pflichtausübung von Wandel-
und/oder Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien
unterliegen der Beschränkung von Art. 5 der Statuten.

6 ) Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 200'000 vollständig
zu liberierenden Namenaktien von je CHF 10.00 Nennwert um höchstens CHF
2'000'000 erhöhen durch Ausübung von Bezugsrechten, welche den Mitarbeitern oder
Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder einer ihrer
Konzerngesellschaften nach Massgabe eines oder mehrerer Reglemente des
Verwaltungsrates direkt oder indirekt gewährt werden. Das Bezugsrecht wie auch
das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen.
Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten auf Aktien an Mitglieder des
Verwaltungsrates und/oder an Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder ihrer
Konzerngesellschaften kann zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis
erfolgen.

7 ) Der Erwerb von Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung sowie jede
nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Art. 5
der Statuten."

Hinweis:
Das bisherige bedingte Kapital wurde bis am Tag der Einladung zu dieser a.o.
Generalversammlung im Rahmen der am 16. November 2015 kommunizierten
Aktienplatzierung bei Atlas Capital Markets im Umfang von 30'000 Aktien
beansprucht.


Rechtliche Hinweise
Die vorliegende Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die mit gewissen
Risiken, Unsicherheiten und Veränderungen behaftet sein können, die nicht
voraussehbar sind und sich der Kontrolle von Accu Holding AG entziehen. Accu
Holding AG kann daher keine Zusicherungen machen bezüglich der Richtigkeit
solcher zukunftsgerichteter Aussagen, deren Auswirkung auf die finanziellen
Verhältnisse von Accu Holding AG oder den Markt, in dem Aktien und anderen
Wertschriften der Accu Holding AG gehandelt werden.

The economic projections and predictions contained in this information relate to
future facts. Such projections and predictions are subject to risks,
uncertainties and changes which cannot be foreseen and which are beyond the
control of Accu Holding AG. Accu Holding AG is therefore not in a position to
make any representations as to the accuracy of economic projections and
predictions or their impact on the financial situation of Accu Holding AG or the
market in the securities of Accu Holding AG.

Diese Medienmitteilung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren. Diese Medienmitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen
dürfen nicht in Staaten verbreitet werden, welche die öffentliche Verbreitung
solcher Informationen gesetzlich beschränken oder verbieten. Insbesondere darf
diese Medienmitteilung nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika ("USA")
gebracht oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen
(einschliesslich juristischer Personen) oder an Medien mit einer allgemeinen
Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser
Beschränkungen kann einen Verstoss gegen U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche
Vorschriften begründen. Wertpapiere der Accu Holding AG ("Gesellschaft") werden
ausserhalb der Schweiz nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Die Wertpapiere der
Gesellschaft wurden nicht gemäss den Regelungen der U.S.-amerikanischen
wertpapierrechtlichen Vorschriften registriert und dürfen ohne vorherige
Registrierung oder ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungspflicht nicht in den USA oder an U.S.-amerikanische Personen
(einschliesslich juristischer Personen) verkauft, zum Kauf angeboten oder
geliefert werden. Diese Pressemitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne der
Artikel 652a oder 1156 Obligationenrecht oder Artikel 27 ff. des
Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar.

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Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in
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lawfully be communicated, falling within Article 49(2)(a) to (d) of the Order
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subscribe, purchase or otherwise acquire such securities will be engaged in only
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or rely on this information or any of its contents.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument:http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=UBHBSUTNBF
Dokumenttitel: Accu Holding Einladung aoGV2016

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24.02.2016 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG. www.eqs.com -
Medienarchiv unter http://switzerland.eqs.com/de/News
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Sprache:       Deutsch

Unternehmen:   Accu Holding AG

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Fax:           +41 44 318 88 02

E-Mail:         info@accuholding.ch

Internet:   www.accuholding.ch

ISIN:          CH0001366332

Valorennummer: 136633

Börsen:        Auslandsbörse(n) SIX


Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
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439505  24.02.2016 

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