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Kommentar zu Bundesrat
Justiz
Bundesverfassungsgericht

Osnabrück (ots)

Warum nicht?

Darf ein Spitzenpolitiker einer der obersten Juristen werden? Im Extremfall muss Peter Müller Gesetze für verfassungswidrig erklären, an denen er selbst mitgewirkt hat. Doch dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht das nicht. Auch formal bestehen keine Bedenken gegen den Umstieg vom Landesvater zum Richter: Müller hat das Mindestalter von 40 Jahren erreicht und besitzt die Befähigung zum Richteramt. Das erste Staatsexamen hat er mit "sehr gut" bestanden, was nur wenigen Juristen gelingt.

Und der frühere saarländische Ministerpräsident ist nicht der erste Bundes- oder Landespolitiker, der ans Verfassungsgericht wechselt: Vor ihm haben das Bundesinnenminister Ernst Benda und Baden-Württembergs Innenminister Roman Herzog von der CDU sowie der niedersächsische Kultusminister Ernst Gottfried Mahrenholz und die Berliner Justizsenatorin Jutta Limbach von der SPD gemacht.

Nun ist Müller einstimmig gewählt worden, also auch mit Stimmen der Sozialdemokraten. Kritiker reden von Parteiengeschacher, aber man kann es auch anders sehen: Es tut dem Gericht gut, dass nicht allein Wissenschaftler vertreten sind, sondern auch frühere Politiker mit Blick für die Realität. Müller wird jedoch zweierlei beweisen müssen: Dass er trotz geringer juristischer Praxis dem Amt gewachsen ist und von Parteipolitik Abstand nimmt.

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