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Abgeordnete sind kein Stimmvieh - Leitartikel von Jochim Stoltenberg

Berlin (ots)

Die alte Weisheit, dass ein rechtzeitiger Blick ins Grundgesetz viel Ärger erspart, hat sich einmal mehr bestätigt. Im Artikel 38, gleich im ersten Absatz, ist nachzulesen, dass Abgeordnete des Bundestags "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Man kann nur ungläubig mit dem Kopf schütteln, dass der Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments parteiübergreifend dennoch die Beschneidung des Rederechts von vermeintlich unbequemen Volksvertretern empfohlen hat. Der Protest bis hin zur Drohung mit dem Verfassungsgericht ließ denn auch nicht lange auf sich warten. Er hat die einzig richtige Wirkung gezeitigt: Ab mit der Vorlage in den Papierkorb. Bei ein bisschen mehr Nachdenken und Sensibilität hätten sich die Experten von Union, FDP und SPD für den reibungslosen Ablauf der parlamentarischen Arbeit im Bundestag diese Blamage ersparen können. Natürlich muss der Debattenablauf in einem Parlament mit fünf Fraktionen und 622 Abgeordneten strukturiert und organisiert werden. Ein zentraler Punkt dabei ist die Verteilung der Redezeit auf die einzelnen Fraktionen, deren Führungen danach intern ihre Rednerliste bestimmen. Das funktioniert solange problemlos, wie es in den einzelnen Fraktionen keine "Dissidenten" gibt. Denn alle Parteien legen größten Wert darauf, dass ihre Abgeordneten einheitlich abstimmen, um Geschlossenheit und damit Stärke zu demonstrieren. Was aber tun, wenn Widerspruch da ist? Wenn der eine oder andere oder gleich gar mehrere Abgeordnete der Fraktionslinie nicht folgen, sich dem sogenannten Fraktionszwang verweigern und darauf bestehen, außerhalb der Redezeit zu sprechen, die ihrer Fraktion zugeteilt wurde. Dass jüngst bei der Entscheidung über die Euro-Rettung gleich zwei Kritikern aus dem Koalitionslager vom Bundestagspräsidenten erlaubt wurde, wider die Regierungsposition zum Rettungsschirm zu reden, hat die Fraktionsführungen der Union, der Liberalen und auch der Sozialdemokraten auf die Palme gebracht. Verärgert vereinbarten sie eine Neuregelung des Rederechts. Aus der Sorge, dass - wenn jeder reden darf, wann er will - ein geordneter Ablauf der Plenardebatten gefährdet wird. Und der befürchteten Folge, der Bundestag verkomme wie weiland der Weimarer Reichstag zu einer vom Volk verachteten "Quasselbude". Solche Bedenken sind nicht völlig unbegründet. Zumal sich die Parteienlandschaft weiter aufsplittert und damit potenziell auch die Fraktionen im Bundestag. Aber das rechtfertigt keinen Maulkorb für unbequeme Abgeordnete. Im Gegenteil. Die weitgehend in Ritualen erstarrten und perfekt durchorganisierten Parlamentssitzungen ersticken mehr und mehr in Langeweile. Die wichtigen politischen Debatten samt ihrer Widersprüche dürfen nicht länger in den TV-Talkshows ausgetragen werden. Sie gehören, wie es Bundestagspräsident Norbert Lammert zu Recht anmahnt, in den Bundestag. Dafür aber müssen seine Debatten wieder spannender, auch überraschender werden. Mit Maulkörben wird das nicht gelingen. Vor einem zweiten Versuch, die Widerspenstigen zu zähmen, sei den Fraktionsdompteuren deshalb dieser dringliche Rat empfohlen: Blickt mal wieder ins Grundgesetz.

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