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Fünf Jahre Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin - Keine der Kernforderungen ist zum heutigen Zeitpunkt erfüllt

Bern (ots)

Eine von Dakomed in Auftrag gegebene repräsentative Studie zeigt: die Nachfrage nach Komplementärmedizin ist ungebrochen. Der Dakomed ist entsprechend enttäuscht über die zögerliche Umsetzung des Volkswillens.

Am 17. Mai 2009 nahm das Schweizer Volk mit Zweidrittelmehrheit die Vorlage «Ja zur Komplementärmedizin» an und verankerte den Artikel 118a in der Verfassung: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» Ein für allemal wurde klar, wie breit die Komplementärmedizin in der Bevölkerung abgestützt ist. Das bestätigt eine neue Studie, die durch ValueQuest im Auftrag von Dakomed im April 2014 durchgeführt wurde.

Fünf Jahre nach der Volksabstimmung ist die Bilanz zur Umsetzung der mit dem Verfassungsartikel verbundenen fünf Kernforderungen durchzogen:

   - Förderung der integrativen Medizin (Zusammenarbeit von Schul- 
     und Komplementärmedizin) im ambulanten und stationären Bereich. 
     Es konnten Berührungsängste abgebaut werden. Eine tragende 
     Zusammenarbeit im Interesse des Patienten ist indessen noch 
     lange keine Selbstverständlichkeit.

   - Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die 
     Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen 
     (SUVA, Militär- und Invalidenversicherung). Die Vergütung 
     erfolgt zurzeit provisorisch bis 2017. Das 
     Gesundheitsdepartement plant, die von entsprechend ausgebildeten
     Ärzten ausgeübte Komplementärmedizin in der Grundversicherung 
     definitiv den anderen medizinischen Fachrichtung gleichzustellen
     und damit grundsätzlich von einer Leistungspflicht auszugehen. 
     Dazu sind zwei Verordnungsänderungen(KVV und KLV) nötig. Solche 
     Anpassungen wurden in der Vergangenheit innert weniger Monate 
     vollzogen.

   - Förderung von Lehre und Forschung. Das vom Ständerat bereits 
     revidierte Medizinalberufegesetz MedBG sieht die Vermittlung von
     Grundkenntnissen über Komplementärmedizin in allen medizinischen
     Studienrichtungen und der Pharmazie vor. Der Nationalrat berät 
     als nächster das Gesetz. Damit die Universitäten dies auch 
     umsetzen, müssen die Lernzielkataloge der jeweiligen 
     Fachrichtungen angepasst werden. In drei medizinischen 
     Fakultäten (BE, ZH, VD) gibt es komplementärmedizinische 
     Institute/Lehrstühle/Kommissionen. Keine Vertretung der 
     Komplementärmedizin gibt es an den Universitäten Basel und Genf.

   - Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen 
     für nichtärztliche Therapeuten. Die zwei neuen Berufe 
     diplomierte/r Naturheilpraktiker/in und Komplementärtherapeut/in
     mit eidgenössischem Diplom stehen kurz vor der definitiven 
     Anerkennung. Pilotprüfungen wurden oder werden 2014 
     durchgeführt. Die ersten ordentlichen höheren Fachprüfungen sind
     für 2015 geplant. Gespräche mit den Kantonen über einheitliche 
     Zulassungsbedingungen sind im Fokus.

   - Sicherstellung der Heilmittelvielfalt. Der Nationalrat hat die 
     Anliegen der Komplementär- und Phytoarzneimittel (Definitionen, 
     zulassungsfreie Kleinmengenlösung, vereinfachtes
     Zulassungsverfahren) ins revidierte Heilmittelgesetz
     aufgenommen. Das Gesetz geht nun an den Ständerat. Der
     Widerstand von BAG (Bundesamt für Gesundheit) und Swissmedic
     bleibt gross.

Keine der Kernforderungen ist zum heutigen Zeitpunkt erfüllt. Die Umsetzung des Volkswillens kommt nur zögerlich voran. Ohne den ständigen Druck des Dakomed auf Politik, Behörden und Verwaltung sähe die Fünfjahresbilanz deutlich schlechter aus.

Die Zusammenarbeit in der von Bundesrat Alain Berset fortgeführten Begleitgruppe ist konstruktiv. Sie ist eine gute Basis für die Fortführung des Umsetzungsprozesses. Wir wünschten uns jedoch ein rascheres Vorgehen.

In den letzten fünf Jahren hat der Dakomed hauptsächlich auf Bundesebene für die Komplementärmedizin gekämpft. In den nächsten Jahren wird der Fokus stärker auf den Kantonen liegen, sind doch diese mehrheitlich für das Gesundheitswesen zuständig. Ihnen obliegt die Spitalplanung, ebenso die Universitätspolitik und die Berufszulassung von Ärzten, Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten.

Weitere Unterlagen zum Thema:

Dakomed Bulletin 19, Mai 2014 und Bevölkerungsbefragung zur Komplementärmedizin vom April 2014: www.dakomed.ch/Publikationen

Kontakt:

Edith Graf-Litscher, Co-Präsidentin Dakomed, 079 347 08 93
Christine Keller, Geschäftsführerin Dachverband Komplementärmedizin,
078 646 43 92

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