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E-Mobilität: rechtliche Hürden für den Systemwechsel aber auch Anschub aus Brüssel
Eine Bilanz der Messe eCarTec

München (ots)

"Elektromobilität ist ein neuer Markt mit eigenen Regeln und 
Regelungsbedarf". Dieses Fazit zieht Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt
und Partner der Kanzlei Noerr in München, aus Gesprächen auf der 
Internationalen Leitmesse für Elektromobilität eCarTec. In der 
vergangenen Woche hatten sich Vertreter der Automobilindustrie, der 
Energiewirtschaft sowie Wissenschaftler und Vertreter der 
öffentlichen Hand in München getroffen.
Eine Hürde auf dem Weg zur e-mobilen Gesellschaft ist die fehlende
Infrastruktur. Die Errichtung von Stromzapfsäulen im öffentlichen 
Straßenraum, insbesondere von Großstädten, ist für die 
Genehmigungsbehörden Neuland. Im Gesetz ist der Bau einer Ladestation
auf dem Gehweg oder zwischen einzelnen Stellplätzen nicht vorgesehen.
Vor allem in Ballungsräumen werden solche Ladestationen aber 
gebraucht, wenn Elektroautos Verbreitung finden sollen. "Damit 
flächendeckend die notwendige Ladeinfrastruktur entsteht und der 
Systemwechsel auf den Weg gebracht wird, braucht es jetzt Mut und 
kreative Gestaltungen im Dialog mit den Behörden", sagt Bachmann.
Neben Genehmigungsfragen beschäftigen die Branche auch 
produktbezogene Vorgaben, wie sie etwa im Batteriegesetz oder der 
REACH-Verordnung enthalten sind. "Schon bei der Entwicklung eines 
Bauteils muss man die Entsorgung planen", so der Anwalt. Eine 
übersehene oder vergessene Produktverantwortung kann teuer werden. 
Ist das Produkt mit knapper Marge kalkuliert, können die Kosten für 
Produktpflichten den Gewinn aufzehren.
Unsicheres Terrain ist für viele Unternehmen auch das 
Technikrecht. Vor allem junge und innovative Unternehmen seien 
erfahrungsgemäß nicht mit den komplexen Normen vertraut, erläutert 
Bachmanns Kollege Dr. Thomas Klindt, der auch Professor für deutsches
und europäisches technisches Sicherheitsrecht an der Universität 
Kassel ist. Eine böse Folge euphorischer Technikbegeisterung sei 
häufig ein behördlicher Vertriebsstopp gegen die Produkte, so Klindt.
"Das bedeutet: kein Umsatz, bis der Fall geklärt ist."
Überlebenswichtig für innovative Unternehmen ist rechtzeitiger 
Patentschutz für Erfindungen. "Mit dem Eintragen eines Patents ist es
aber nicht getan", warnt der Noerr-Patentrechtler Dr. Ralph Nack. Um 
sich im Wettbewerb durchzusetzen, kann eine gezielte 
Patentverletzungsklage oder aber auch ein Angriff auf Schutzrechte 
von Wettbewerbern erforderlich sein. Um Kosten zu sparen, können 
Bündnisse und Lizenzstrategien die richtige Entscheidung sein. "Hier 
sollten Unternehmen von sich aus aktiv werden" rät Nack.
Anschub für den Absatz von Elektromobilen wird unterdessen bald 
aus Brüssel kommen. Grund ist die EG-Richtlinie 2009/33/EG. Nach 
ihren Vorgaben muss die öffentliche Hand umweltfreundlichere 
Fahrzeuge kaufen als bisher. Bis 4. Dezember muss sie in deutsches 
Recht umgesetzt sein Wer Bund, Ländern, Städten und Gemeinden nach 
diesem Datum keine umweltfreundlichen Fahrzeuge anbieten kann, und 
dazu werden auch E-Fahrzeuge gehören, der wird bei öffentlichen 
Aufträgen das Nachsehen haben.
Eine Übersicht über Rechtsfragen von der Entwicklung über die 
Produktion bis zum Vertrieb von Elektromobilen können Sie der 
angehängten Broschüre entnehmen.

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann, MBA
Rechtsanwalt
Head of Business Development & Communications
Noerr LLP
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
T +49 89 28 628 226
F +49 89 28 01 10
M +49 171 1251428
michael.neumann@noerr.com