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Beibehaltung des Mindeszinssatzes: Skandalös!

Bern (ots)

Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge trotz einer sehr guten Entwicklung an den Anlagemärkten auf dem Tiefststand von 1.5 Prozent zu belassen. Die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat stellt sich damit auf die Seite der gewinnorientierten Lebensversicherungen und verweigert den Arbeitnehmenden eine faire Beteiligung an der guten Entwicklung der Anlagemärkte. Das ist skandalös.

Der Mindestzinssatz stellt sicher, dass alle versicherten Arbeitnehmenden minimal an den Ergebnissen beteiligt werden, die die Pensionskassen und Lebensversicherer an den Finanzmärkten erzielen. Für das abgelaufene Jahr zeigen alle Indizes deutlich nach oben. Die Aktienmärkte boomen, die Immobilien werfen gute Erträge ab. Eine Erhöhung des Mindestzinssatzes wäre mehr als nur angebracht.

Mit dem heutigen Entscheid verweigert der Bundesrat den Arbeitnehmenden eine angemessene Beteiligung an den guten Erträgen. Damit stellt der Bundesrat die Berechtigung des Zwangssparens in Frage. Zudem zeigt die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat mit diesem Entscheid ihr wahres Gesicht: Alles für die Lebensversicherungen, wenig für die Arbeitnehmenden. Dieser Kniefall vor den Lebensversicherern, deren Gewinne dank einem tiefen Mindestzinssatz noch höher ausfallen werden, ist skandalös.

Kontakt:

Martin Flügel, Präsident, Tel. 079/743'90'05
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 078/625'72'73,
www.travailsuisse.ch

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