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Abonner Politisches Komitee "Fairer Umwandlungssatz für sichere Renten"

Politisches Komitee "Fairer Umwandlungssatz für sichere Renten"

Die Pensionskasse ist kein Spielcasino
Experten zur Anpassung des Umwandlungssatzes: Fakten statt Behauptungen

Bern (ots)

Wer Pensionskassen zwingt, mit Vorsorgegeldern zu
spekulieren, um ungedeckte Renten finanzieren zu können, ist 
verantwortungslos und gefährdet die Sicherheit der zweiten Säule. 
Damit die Pensionskassen auch in Zukunft sichere Renten auszahlen 
können, muss der Umwandlungssatz an die Realität angepasst werden. 
Mit einer massvollen Senkung des Umwandlungssatzes wird das 
Leistungsziel der beruflichen Vorsorge weiterhin erreicht. Die 
unfaire Subventionierung der Neurentner durch die Erwerbstätigen wird
hingegen deutlich reduziert, wie renommierte Pensionskassenexperten 
an einer Medienkonferenz vorrechnen.
Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge 
hängt von der Lebenserwartung und der erwarteten Anlagerendite ab. 
Beide Grössen müssen auf realistischen Grundlagen beruhen. Die 
Bevölkerungsdaten des Bundesamtes für Statistik zum Beispiel zeigen 
zwar sehr deutlich die seit Jahrzehnten steigende Lebenserwartung. 
Sie umfassen allerdings die gesamte Wohnbevölkerung und widerspiegeln
die Pensionskassenbestände ungenügend, wie Stephan Gerber, Präsident 
der Schweize¬rischen Kammer der Pensionskassenexperten, präzisiert: 
"Versicherte der zweiten Säule leben im Durchschnitt länger." Ähnlich
verhält es sich mit den Renditen: "Renditeerwartungen sollten nur auf
Basis der jüngeren Vergangenheit und der näheren Zukunft 
prognostiziert werden", mahnt Gerber. Die erzielten Renditen der 
vergangenen 25 Jahre seit Einführung des BVG hingegen seien kein 
verläss¬licher Wegweiser für die Zukunft. Die Pensionskasse sei kein 
Spielcasino - mit dem treuhänderisch anvertrauten Vorsorgegeld der 
Arbeitnehmer dürfe nicht spekuliert werden.
In der zweiten Säule ist keine Umverteilung von Erwerbstätigen zu 
Rentnern vorgesehen. Im Klartext: Die Renten aus der zweiten Säule 
müssen vollständig aus dem angesparten Kapital finanziert werden 
können, betont Pensionskassenexperte und Mitglied der eidgenössischen
BVG-Kommission Olivier Deprez. Weil der Umwandlungssatz heute zu hoch
ist und dadurch eine unerwünschte Subventionierung von Neurenten 
stattfindet, muss der Umwandlungssatz zwingend gesenkt werden, sagt 
Deprez.
Das verfassungsmässig angestrebte Leistungsziel der beruflichen 
Vorsorge wird auch bei einem Umwandlungssatz von 6,4 Prozent 
erreicht, kommt Werner Koradi zum Schluss. Modellrechnungen bei 
tieferen und mittleren Einkommen zeigen ein verblüffendes Bild: 
Selbst nach der Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent im 
Jahr 2016 steht ein Neurentner besser da als vor der ersten 
BVG-Revision bei einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent im Jahr 2004. 
Mit der Vorlage wird der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament alle 
fünf Jahre aufzuzeigen, ob die Renten aus der beruflichen Vorsorge 
zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in 
angemessener Weise ermöglicht, wie es unsere Bundesverfassung 
vorsieht. Schliesslich zeigt Koradi auf, dass ein Vergleich der 
Verwaltungskosten von AHV und Pensionskassen absurd ist. Denn die 
Pensionskassen müssen deutlich mehr Dienstleistungen für ihre 
Versicherten erbringen. Die Verwaltung des angehäuften Vermögens 
verursacht Kosten, die bei der AHV zur Verwaltung des AHV Fonds nicht
im gleichen Ausmass anfallen.
Die Finanzierungslücke in der zweiten Säule beläuft sich 
mittlerweile auf rund 600 Millionen Franken pro Jahr, rechnet Marc 
Chuard, Chefaktuar des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV, 
vor. Weil die Zahl der Neurentner wegen der demographischen 
Entwicklung weiter zunimmt und auch die Lebenserwartung weiter 
steigt, wird dieses Rentenloch grösser und grösser - jedes Jahr um 
rund 15 Millionen Franken. "Wenn der Umwandlungssatz nicht sinkt, 
wird die Finanzierungslücke in 20 Jahren rund 900 Millionen Franken 
betragen", sagt Chuard. Und: In diesen 20 Jahren würde das gesamte 
Rentenloch rund 15 Milliarden Franken gross sein. Ein Rentenloch, das
letztlich die Erwerbstätigen stopfen müssten. "Das ist unfair, weil 
diese Subventionierung der Neurenten die eigenen Altersguthaben 
schmälert", meint Chuard.
Die Pensionskassenexperten sind sich einig: Anstatt mit 
politischen Wunschvorstellungen Rentenlöcher in Kauf zu nehmen, 
sollten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Tatsachen 
verantwortungsvoll ins Auge schauen und den Umwandlungssatz an die 
Realität anpassen.

Kontakt:

Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der
Pensionskassenexperten, 031 938 10 36

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  • 13.01.2010 – 16:25

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