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Imcopa gibt Einholung von Zustimmungserklärungen für ihre 10,375% Anleihen bekannt, um die Unterstützung der Anleiheninhaber für ihren Reorganisationsplan zu erhalten

Araucaria, Brasilien (ots/PRNewswire)

Imcopa
International Cayman Ltd. (die "Emittentin") und Imcopa Importacao,
Exportacao Industria e Oleos S.A. (die "Garantiegeberin" oder
"Imcopa") gaben heute bekannt, dass sie ein Treffen der
Anleiheninhaber (die "Anleihegläubiger") der U.S.$ 100.000.000
10,375% Anleihen, fällig bis 2009 (ISIN: XS0275709094) (die
"Anleihen") am 26. Oktober 2010 (das "Treffen") einberufen haben, und
dass sie, im Zusammenhang damit, begonnen haben, die
Zustimmungserklärungen einzuholen (die "Einholung der
Zustimmungserklärungen" ). Die endgültige Einreichungsfrist für die
Einreichung elektronischer Stimmabgabeanweisungen ist 15.00 Uhr
(London Zeit) am 22. Oktober 2010. Nur Anleihegläubiger, welche dem
von der Emittentin und der Garantiegeberin gemachten Vorschlag
zustimmen, können die Zahlung für die Zustimmung (wie unten
beschreiben) erhalten, und dies auch nur, wenn dem Ausserordentlichen
Beschluss zugestimmt wird.
Das Ziel der Einholung der Zustimmungserklärungen ist es, die
Zustimmung der Anleihegläubiger zu, neben anderen Dingen, welche in
der Stellungnahme näher beschrieben sind (wie weiter unten
definiert), zu der Erweiterung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Anleihen ("die Bedingungen") zu erhalten, einschliesslich in
Bezug auf Zeitpunkt und Höhe der Zahlung von Kapital und Zinsen durch
Änderung des Treuhandvertrags vom 27. November 2006, wie er zwischen
der Emittentin, der Garantiegeberin und The Bank of New York Mellon,
als Treuhänderin (die "Treuhänderin") abgeschlossen wurde und wie er
durch die ergänzenden Treuhandverträge vom 28. Dezember 2007, 02.
Juni 2008 und 10. November 2009 dementsprechend ergänzt wurde, (in
dieser ergänzten Form, der "Treuhandvertrag") und die Bedingungen
damit so anzupassen, dass sie den Bedingungen des aussergerichtlichen
Reorganisationsplans (der "Reorganisationsplan") entsprechen, da
Imcopa beabsichtigt, diesen Reorganisationsplan nach Brasilianischem
Recht bestätigen zu lassen (gemeinsam, der "Vorschlag" genannt).
Der Vorschlag ist detaillierter beschrieben in der Stellungnahme
zur Einholung der Zustimmungserklärungen vom 04. Oktober 2010 (der
"Stellungnahme"), die von Imcopa und ihren unten benannten Beratern
erhältlich ist.
Vorbehaltlich der Verabschiedung des ausserordentlichen
Beschlusses, bietet die Emittentin die Zahlung eines Barbetrages (die
"Zahlung für die Zustimmung") für jeden Anleihegläubiger an, der
gültigen Weisungen für den Vorschlag (eine "Zustimmung") einreicht
und nicht widerruft, an. Die Zahlung für die Zustimmung von der
Emittentin an jeden wählbaren Anleihegläubiger beträgt U.S.$ 25.94
pro U.S.$ 1.000 Nennbetrag der Anleihen, welche dieser Zustimmung
unterliegen. Die Zahlung für die Zustimmung ist spätestens sieben
Werktage nach der Verabschiedung des ausserordentlichen Beschlusses
fällig.
Am 15. September 2010 hat Imcopa, nach intensiven Verhandlungen,
die Bedingungen des Reorganisationsplans mit einigen ihrer
Gläubigerbanken finalisiert (die "Gläubigerbanken"), welche die
Mehrheit des ca. U.S.$ 444 Millionen Gesamtbetrages innehaben, der im
Rahmen ihrer Kreditfazilitäten noch aussteht.
Imcopa beabsichtigt beim Brasilianischen Gericht einen Antrag auf
Bestätigung (homologacao) des Reorganisationsplans einzureichen,
wonach dessen Bedingungen, nach Brasilianischem Recht, für alle
gesicherten und ungesicherten Gläubigern der Imcopa bindend werden,
einschliesslich der Anleihegläubiger. Nach Brasilianischem Recht
muss, um die gerichtliche Bestätigung (homologacao) des
Reorganisationsplans zu erhalten, dieser durch die Gläubiger, welche
mindestens Drei Fünftel jeder Schuldenklasse von Imcopa halten,
bestätigt werden. Die Gläubigerbanken haben die notwendige Anzahl, um
eine ausreichende Unterstützung für den Reorganisationsplan seitens
der gesicherten Gläubiger von Imcopa zu bieten. Die Emittentin und
die Garantiegeberin sammeln nun die Zustimmungserklärungen der
Anleiheninhaber, um auch von den ungesicherten Gläubigern die
notwendige Zustimmung zum Reorganisationsplan zu erhalten.
Der Vorschlag muss durch einen ausserordentlichen Beschluss der
Anleiheninhaber verabschiedet werden, um angenommen zu werden. Zur
Genehmigung des ausserordentlichen Beschlusses, müssen die Gläubiger,
die 75% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen im Umlauf
repräsentieren, (oder deren Nachfolger oder Stellvertreter) bei dem
Treffen anwesend sein, und mindestens 75% der Stimmen (bei denen
jeder Anleiheninhaber eine Stimme pro U.S.$ 1.000 Nennbetrag der ihm
gehörigen Aktien erhält) müssen zugunsten des ausserordentlichen
Beschlusses stimmen. Wenn er verabschiedet wird, so ist der
ausserordentliche Beschluss bindend für alle Anleihegläubiger, egal,
ob sie an dem Treffen teilnahmen oder nicht oder ob sie für den
ausserordentlichen Beschluss gestimmt haben oder nicht.
Imcopa beabsichtigt, weiterhin den Reorganisationsplan zu
verfolgen, auch wenn er im ausserordentlichen Beschluss nicht
verabschiedet wird, in welchem Fall die Stimmen aller
Anleihegläubiger (oder deren Stellvertreter oder Vertreter) zu
Gunsten des Vorschlags dann zum Nachweis der Zustimmung zum
reorganisationsplan der Drei Fünftel der unbesicherten Gläubiger
gezählt werden können, welche das Brasilianische Recht verlangt. Als
Ergebnis können Zustimmungen der Gläubiger, die ihre Zustimmungen
rechtsgültig vorlegen und nicht wirksam widerrufen oder
zurückgenommen haben, nach Brasilianischem Recht als einzelne
Zustimmungen zum Reorganisationsplan angesehen werden, selbst wenn
der ausserordentliche Beschluss nicht verabschiedet wird und wenn die
Geschäftsbedingungen daher unverändert bleiben.
Das Treffen wird um 15.00 Uhr (Londoner Zeit) am 26. Oktober 2010
in den Geschäftsräumen des Treuhänders bei One Canada Square, London
E14 5AL, Grossbritannien stattfinden. Die Abstimmung kann durch
Übersendung einer elektronischen Abstimmung durch die Euroclear Bank
S.A./N.V. oder Clearstream Banking, Societe Anonyme, stattfinden,
oder durch die Teilnahme und Abstimmung beim Treffen oder durch
Ernennung eines Stellvertreters. Inhaber, welche in sonstiger Weise
und nicht durch die Übersendung einer Anweisung zur elektronischen
Abstimmung teilnehmen möchten, müssen frühzeitig dementsprechende
Vereinbarungen mit Euroclear Bank S.A./N.V und Clearstream Banking,
Societe Anonyme, in Übereinstimmung mit den Regelungen des
Treuhandvertrages treffen.
Die Emittentin hat HSBC Securities (USA) Inc. ("HSBC") dazu
berufen, als Agent für die Änderungen und Lucid Issuer Services
Limited als Informations- und Tabellierungsagenten berufen ("Lucid").
Kopien der Stellungnahme zur Einholung der Zustimmungserklärungen
sind sowohl von der HSBC als auch von Lucid erhältlich.
Informationsanfragen im Zusammenhang mit der Einholung der
Zustimmungserklärungen sind telefonisch zu richten an HSBC unter +1
888 HSBC 4LM (Gebührenfrei), +1-212-525-5552 (Call Collect) (New
York) oder +44-20- 7991-5874 (London) oder per Email an 
liability.management@hsbcib.com. Informationsanfragen im Zusammenhang
mit dem Abstimmungsprozedere beim Treffen sind telefonisch zu richten
an Lucid unter +44-207-704-0880 oder per Email unter 
imcopa@lucid-is.com.
Diese Pressemitteilung stellt keine Aufforderung zur Zustimmung
dar noch kann sie als eine Aufforderung zur Zustimmung in Bezug auf
Anleihen angesehen werden. Die Zustimmungserklärung wird
ausschliesslich ausserhalb der Vereinigten Staaten an
Nicht-US-Personen gestellt werden.
Andre Tomazi, Imcopa International Cayman Ltd., +55-41-2141-9667, 
ri@imcopa.com.br

Pressekontakt:

CONTACT: Andre Tomazi, Imcopa International Cayman Ltd.,
+55-41-2141-9667,ri@imcopa.com.br

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