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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseerklärung zu den Dopingvorwürfen gegen Claudia Pechstein

Berlin (ots)

Durch ein nicht rechtskräftiges Urteil eines
Schiedsgerichts der International Skating Union (ISU) ist 
Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin Claudia Pechstein ohne
Nachweis eines positiven Dopingbefundes zu einer zweijährigen Sperre 
verurteilt worden.
Um möglichen Fehlinterpretationen zu diesem Urteilsspruch entgegen
zu treten, haben sich Claudia Pechstein und die Deutsche 
Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) dazu entschlossen, die 
Hintergründe öffentlich zu machen.
Der Dopingvorwurf beruht auf angeblich überhöhten 
Retikulozytenwerten (Vorläufer der roten Blutkörperchen), die die ISU
im Blutbild der Athletin festgestellt haben will. Damit wird die 
ausgesprochene Sperre ausschließlich auf Indizien gestützt. Sämtliche
bei Claudia Pechstein bislang entnommenen Dopingproben hatten einen 
negativen Befund. Dadurch unterscheidet sich der Fall maßgeblich von 
den aktuellen Dopingfällen insbesondere im Radsport.
In dem Verfahren wurden mehrere Sachverständige zu den 
wissenschaftlich noch nicht verlässlich abgesicherten Zusammenhängen 
zwischen überhöhten Retikulozytenwerten und Dopingmethoden gehört. 
Hierbei stellte sich heraus, dass die erhöhten Werte auf mehrere 
Ursachen zurückgeführt werden können, beispielsweise auf eine 
genetische Blutkrankheit. Dennoch folgte das rein aus ISU-Mitgliedern
besetzte Schiedsgericht ausschließlich der Anklage.
Claudia Pechstein wird gemeinsam mit der DESG gegen das Urteil 
Berufung beim internationalen Sportgerichtshof CAS einlegen. Der 
Rechtsanwalt der fünffachen Olympiasiegerin, Simon Bergmann, geht 
fest davon aus, dass der Berufung stattgeben wird: "Ein neutrales 
Gericht wie der CAS wird auf dieser Tatsachenbasis mit Sicherheit 
anders entscheiden müssen und die Sperre aufheben."

Kontakt:

Rechtsanwalt Simon Bergmann Telefon: 030 / 880 01 50 Mobil: 0173 /
205 30 99