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EANS-Adhoc: Das Landgericht Stade weist die gegen die PNE WIND AG gerichtete Klage mit ei-nem Streitwert von EUR 54,28 Mio. wegen der Veräußerung der Beteiligung an der SSP Technology A/S vollumfänglich ab

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Unternehmen/Klage abgewiesen
07.10.2010
Cuxhaven, 7. Oktober 2010 - Das Landgericht Stade hat heute die Klage
der SSP Technology Holding ApS, einer Gesellschaft der 
VENTIZZ-Gruppe, abgewiesen, mit der diese die Rückab-wicklung der 
Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen 
Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology A/S gegen Rückzahlung des 
Kaufpreises von EUR 34,54 Mio. sowie weiterer EUR 19,74 Mio. 
Aufwendungen geltend gemacht hatte. Mit der Klageabweisung hat das 
Landgericht Stade auch den hilfsweise erhobenen Anspruch auf Zahlung 
von EUR 8,64 Mio. wegen der angeblichen Verletzung einer die Bilanz 
der SSP Technology A/S betreffenden unter-nehmenskaufvertraglichen 
Garantie abgelehnt. Die Klageerhebung war Gegenstand einer 
Ad-hoc-Mitteilung der PNE WIND AG vom 16. Oktober 2009.
Die Urteilsbegründung liegt der PNE WIND AG noch nicht vor. Gegen das
Urteil ist das Rechts-mittel der Berufung vor dem Oberlandesgericht 
Celle zulässig.

Rückfragehinweis:

PNE WIND AG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rainer Heinsohn
Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 4 53
Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 3 73
E-mail: info@pnewind.com

Investor Relations
cometis AG
Ulrich Wiehle / Alexandra Edinger
Tel: +49(0)611 - 205855-16
Fax: +49(0)611 - 205855-66
E-mail: wiehle@cometis.de

Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE000A0JBPG2
WKN: A0JBPG
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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