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Initiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda: Unter dem Titel "Freie Meinung" wird der Abstimmungskampf lanciert

Initiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda: Unter dem Titel "Freie Meinung" wird der Abstimmungskampf lanciert
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Zürich (ots)

- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit  
     unter: http://www.presseportal.ch/de/pm/100014855 -
Die vor knapp vier Jahren eingereichte Initiative
gelangt am 1. Juni 2008 zur Abstimmung. Am Dienstag, 8. April zeigten
sich die Initianten in Bern zuversichtlich. Die Problematik der
Einflussnahme von Behörden auf die Meinungsbildung ist grundsätzlich
erkannt. Das Thema wurde in den letzten Jahren auch von Medien
wiederholt aufgegriffen.
Gerade das immer häufigere Auftreten von Bundesräten im
eigentlichen Abstimmungskampf stösst den Initianten sauer auf. Das
hat nichts mehr damit zu tun, dass das Volk wissen soll, wie der
Bundesrat zu einer Vorlage steht. Der Bundesrat macht sich mit seinem
Eingreifen in den Abstimmungskampf zum Gegner eines Teils der
Bevölkerung, was letztlich auch die in den letzten Jahren erlebte
Polarisierung fördert.
Die Initiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda"
verlangt eine rechtzeitige, vollständige und faire Information der
Stimmberechtigten, die spätestens bis zum Abschluss der
parlamentarischen Beratung erfolgen soll. Im darauf folgenden
Abstimmungskampf will die Initiative von Bundesrat und Verwaltung
mehr Zurückhaltung und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze
fordern. Der Bundesrat soll sich während dieser Zeit auf die
Informationen im Abstimmungsbüchlein und eine kurze Information an
die Bevölkerung über Radio und Fernsehen beschränken, wie dies heute
bereits der Fall ist.
Transparenz wäre billiger
Angaben über die Kommunikationsausgaben des Bundes sind schwierig.
Zwar werden seit einigen Jahren Zahlen veröffentlicht und Beträge
zwischen 60 und 80 Millionen Franken pro Jahr erwähnt. Darin nicht
enthalten sind aber gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten, also etwa
Erläuterungen zu Abstimmungen und Übersetzungen. Zusätzliche 140
Millionen Steuerfranken werden gemäss Angaben der
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 13. Oktober 2006
jährlich für rund 2400 Aufträge an externe Agenturen zum Lobbying und
zur Beeinflussung politischer Entscheidungsträger aufgewendet. -
Transparente Information wäre ohne Zweifel billiger, weil sie im
Gegensatz zur Beeinflussung der Bürger kaum Kosten verursacht.
Stimmberechtigte ernst nehmen
Das politische System der Schweiz sieht vor, dass sich
Stimmberechtigte als gleichberechtigte Partner der Parlamente zu
Vorlagen äussern. Dieses in der Verfassung verbriefte Recht muss auch
von Behörden respektiert werden. Es kann nicht angehen, dass im Namen
der Information die Meinungsbildung so beeinflusst wird, dass die
Entscheidungen lediglich noch nachvollzogen werden. Die Intervention
von Behörden während des Abstimmungskampfes ist nur in Ausnahmen
zulässig, nicht aber, um die Stimmenden zur Annahme oder Ablehnung
einer Vorlage zu bewegen. Die jahrzehntelange, erfolgreiche und von
der Initiative wieder aufgegriffene Praxis der Unterteilung in eine
Zeit bis zum Abschluss der parlamentarischen Beratung und eine Phase
des eigentlichen Abstimmungskampfes wird zu mehr sachlicher
Information beitragen.
Bundesrat auf der Seite der Finanzschwachen?
Die hauptsächlich aus SP-Kreisen geäusserte Behauptung, wonach die
Initianten finanzkräftigen Kreisen in die Hände arbeiten, findet
Präsident Markus Erb vollends absurd. "Der Bundesrat stellt sich kaum
auf die Seite der Finanzschwachen, marschierte er doch beispielsweise
beim Elektrizitätsmarktgesetz Arm in Arm mit der Wirtschaft." Auch
bezüglich Unterstützung der eigenen Initiative sieht Erb die Sache
nüchtern. Bisher hat sich keine Partei und auch keine politische
Organisation zu einem Engagement entschieden.
Untauglicher Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag ist für die Initianten keine Alternative. Er
gibt einer völlig anderen politischen Haltung und damit einer anderen
Sicht der Dinge Ausdruck. So wird etwa verlangt, dass der Bundesrat
kontinuierlich, also auch während des eigentlichen
Abstimmungskampfes, informiere. Es ist voraussehbar, dass die
überbordende Kommunikation der Exekutive allgegenwärtig würde und zur
Willensbildung der Stimmberechtigten unbeschränkte Mittel aus der
Staatskasse zur Verfügung stünden.
Hingegen wäre die Verpflichtung im Gegenvorschlag, wonach der
Bundesrat keine von der Bundesversammlung abweichende Empfehlung
vertreten dürfe, wirklich ein Maulkorb. Abgesehen davon würde auch
das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative
arg verletzt.
Sämtliche Dokumente der Medienmappe sind in elektronischer Form zu
finden unter www.freie-meinung.ch, Medien

Kontakt:

Verein Bürger für Bürger
Postfach 266
8044 Zürich
Dr. Markus Erb, Präsident Verein Bürger für Bürger
Tel.: +41/44/350'14'71