Zwei Paar Schuhe, Kommentar zum Strafverfahren gegen Ex-Vorstände der BayernLB von Bernd Wittkowski
Frankfurt (ots)
Die Übernahme der Hypo Alpe Adria kurz vor Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007 war für die BayernLB ein Fehleinkauf sondergleichen. Das ist irgendwann auch dem damaligen Finanzchef der Münchener Landesbank und heutigen Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer, gedämmert. Zumindest seit seinem Antritt beim BdB vor vier Jahren hat er auch öffentlich zuweilen nicht verhehlt, dass das milliardenschwere Investment in Kärnten rückblickend ein unternehmerischer Missgriff war.
Nördlich des Weißwurstäquators, wo das vermeintliche österreichische Schmuckstück auch wie sauer (Weiß-)Bier angeboten worden war, hatte man sich - dafür gibt es Ohrenzeugen - schon 2007 zugeflüstert, dass das Stück nur schmuck herausgeputzt war. Leider wurde versäumt, den Bayern einen Tipp zu geben. Aber der wäre womöglich eh nutzlos gewesen, soll die Landesbank doch aus Sicht der Politik, wie der Flop bei der Bawag zeigte, vorher zu blöd gewesen sein, eine Bank zu kaufen.
Eine unternehmerische Fehlentscheidung zu treffen, sei sie noch so teuer, wie in diesem Fall vor allem für die Steuerzahler, und damit strafbare Untreue zu begehen, sind indes zwei Paar Schuhe. Und so wird dieser Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Münchener Landgerichts für Kemmer und drei der fünf Mitangeklagten - nicht aber Ex-Bankchef Werner Schmidt und seinen früheren Kollegen Rudolf Hanisch, die zusätzlich der Bestechung beschuldigt werden - an diesem Dienstag aller Voraussicht nach enden wie die Causa Ecclestone: Einstellung gegen Geldauflagen. Mit dem feinen Unterschied, dass Kemmer & Co. anders als der Formel-1-Boss nicht 100 Mill. Dollar werden überweisen müssen, sondern überschaubare vier- bis fünfstellige Beträge. Das ist wohl der kleinste gemeinsame Nenner an für alle Beteiligten gesichtswahrender Symbolik. Die Staatsanwaltschaft, deren Hauptanklagepunkt das Gericht erst gar nicht zur Verhandlung hatte zulassen wollen, hat überhaupt keine andere Wahl, als dem Deal zuzustimmen. Verweigern die Strafverfolger den vom Gericht erbetenen "vernünftigen" Abschluss des Verfahrens, können sie nur verlieren.
Weite Teile der Öffentlichkeit werden den Ausgang des Prozesses für unbefriedigend halten: "Schon wieder kommen Banker, die unser Geld verbrannt haben, billig davon." Doch die Sache ist ganz einfach und die Verfahrenseinstellung somit gerecht: Untreue im Sinne des Strafgesetzbuchs erfordert Vorsatz. Der war nicht nachzuweisen. Dummheit dagegen erfordert keinen Vorsatz, ist aber nicht strafbar.
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