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Nicht übertreiben. Kommentar von Tobias Blasius

Essen (ots)

Tierschutz besitzt Verfassungsrang, doch im Alltag erweist sich selbst das Papier des Grundgesetzes als geduldig. Wer das Kürzen von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln für Tierquälerei hält, kann dagegen gerichtlich nur schwer vorgehen. Wer das Leben von Labormäusen unzureichend gegen Forschungsinteressen abgewogen sieht, hat juristisch einen schweren Stand. All das soll das bundesweit umfassendste Verbandsklagerecht für Tierschützer ändern, das die Landesregierung auf den Weg bringt. So wichtig das Vorhaben ist, gleichwertigen Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren herzustellen - gerade bei einem solch emotionalen Thema lauert die Gefahr der bürokratischen Übertreibung. Wie will man verhindern, dass künftig im ideologischen Eifer jede nächstbeste wissenschaftliche oder landwirtschaftliche Investition auf dem Rechtsweg verzögert wird? Warum sollen amtlich beaufsichtigte Zoos, die Millionen überhaupt erst für den Tierschutz sensibilisieren, noch zusätzlichen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt werden? Rot-Grün muss das Gesetz so fassen, dass aus dem Klagerecht für Tierschützer kein Blockaderecht wird.

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