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Ein Jahr - Code of Conduct" - Computer- und Videospiele: Bestehende Massnahmen für den Jugendschutz greifen

Winterthur (ots)

Die Branche der interaktiven Unterhaltung hat
im Oktober 2006 schweizweit einen "Code of Conduct" für den Verkauf
von Computer- und Videospielen eingeführt. Eine erste Bilanz des
freiwilligen Selbstkontrollsystems zeigt, dass auf dieser Basis
erfolgreich aktiver Jugendschutz ohne externe Eingriffe betrieben
werden kann. In Ergänzung dazu begrüsst die SIEA Initiativen, die die
Medienkompetenz von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten fördern.
Eine wesentliche Zielsetzung der Swiss Interactive Entertainment
Association SIEA ist der aktive Jugendschutz im Bezug auf die
Altersfreigabe und Zugänglichkeit von interaktiver
Unterhaltungssoftware. Gemeinsam mit dem Handel hat die SIEA dazu im
Oktober 2006 landesweit einen "Code of Conduct" für die Durchsetzung
der Alterseinstufungen für Computer- und Videospiele eingeführt und
für den Handel verbindlich erklärt.
Die Unterzeichner dieses Verhaltenskodex' - neben den
SIEA-Mitgliedern fast alle bedeutenden Hersteller, Detailhändler,
Importeure und Distributoren - verpflichten sich ohne
Einschränkungen, die definierten Standards zur freiwilligen
Selbstkontrolle beim Verkauf von interaktiver Unterhaltungssoftware
zu erfüllen. Der Kodex sieht nicht nur Alterskontrollen und
Werbeeinschränkungen vor, sondern verpflichtet Händler auch dazu, nur
Spiele zu verkaufen, die durch das PEGI-Rating gekennzeichnet sind.
Bei Fehlverhalten sieht der Kodex Sanktionen gegen entsprechende
Händler vor, die bis zu Lieferboykott und Ausschluss gehen.
Die Bilanz des ersten Jahres des -Code of Conduct" zeigt, dass mit
diesem freiwilligen Selbstkontrollesystem erfolgreich aktiver
Jugendschutz betrieben werden kann. Seine Durchsetzung wird laufend
geprüft und ständig verbessert. Schwachstellen, die insbesondere in
der Einführungsphase festgestellt worden sind, etwa die Schulung des
Verkaufspersonals, werden laufend eliminiert. Gemeinsam mit PEGI, dem
pan-europäischen Bewertungssystem für die Alterseinstufung von
Spielen, verfügt die Gaming-Branche damit über griffige Instrumente
für den Jugendschutz, die auf der aktuellen gesetzlichen Grundlage
aufbauen und keine weiteren externe Eingriffe und Auflagen wie etwa
Lenkungsabgaben bedingen.
Die SIEA setzt weiterhin mit Nachhaltigkeit alles daran, dass dem
Präventionsgedanken bzw. dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Gewalt in Unterhaltungsmedien vollumfänglich Rechnung getragen wird.
In diesem Sinne begrüsst und unterstützt der Verband auch
Initiativen, die auf die Verbesserung der Medienkompetenz von
Jugendlichen und Erziehungsberechtigten abzielen. Mit solchen
Massnahmen wird die unabdingbare Eigenverantwortung jeglicher Art von
Medienkonsum gefördert.

Kontakt:

Medienstelle SIEA
Vera Nujic
Tel.: +41/44/500'49'09
E-Mail: kontakt@siea.ch
Internet: http://www.siea.ch

sensus pr
Peter Kuster
Tel.: +41/43/366'55'11
E-Mail: siea@sensus.ch