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Feststellung der DPR zum Einzel- und Konzernabschluß zum 31.12.2004 der PA Power Automation AG, Pleidelsheim

Pleidelsheim (euro adhoc) -

  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Bilanz
Die PA Power Automation AG, Pleidelsheim
macht folgende
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG:
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, 
dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der PA Power 
Automation AG, Pleidelsheim, zum Abschlussstichtag 31.12.2004 
fehlerhaft sind:
Nach § 285 Satz 1 Nr. 16 HGB hat ein Unternehmen im Jahresabschluss 
anzugeben, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes zum Deutschen 
Corporate Governance Kodex vorgeschriebene Erklärung abgegeben und 
den Aktionären zugänglich gemacht worden ist.
Da die PA Power Automation AG die Erklärung  zum Deutschen Corporate 
Governance Kodex nicht abgegeben hat, fehlt diese Angabe im 
Jahresabschluss zum 31.12.2004.
Nach § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB hat ein Unternehmen im Konzernabschluss 
für jedes in den Konzernabschluss einbezogene börsennotierte 
Unternehmen anzugeben, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes 
vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben 
und den Aktionären zugänglich gemacht worden ist.
Da die PA Power Automation AG die Erklärung zum Deutschen Corporate 
Governance Kodex nicht abgegeben hat, fehlt diese Angabe im 
Konzernabschluss zum 31.12.2004.
Pleidelsheim, den 13. Februar 2008
Bernhard Hilpert, Vorstand

Rückfragehinweis:

Günter Stautmeister
Tel: +49 (0) 7144-899-180
Email: stautmeister@powerautomation.com

Branche: Technologie
ISIN: DE0006924400
WKN: 692440
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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  • 25.07.2007 – 16:05

    KE

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