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SVAMV Schweizerischer Verband alleinerzi

Alleinerziehende rüsten zum Kampf gegen die Armut - Drei Forderungen an die Politik formuliert

Bern (ots)

Der Verband der Alleinerziehenden lanciert zwei
Wochen vor den eidgenössischen Wahlen drei konkrete Forderungen:
Steuerfreiheit für Alimente, obligatorische Elternvereinbarungen und
eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung. Mit den drei
Anliegen soll das Armutsrisiko, dem gerade Alleinerziehende in einem
hohen Masse ausgesetzt sind, reduziert werden. Der SVAMV als
Dachverband der Alleinerziehenden ruft die Politikerinnen und
Politiker auf, sich auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite
www.wahlplattform.ch zur Einelternfamilie zu bekennen. Bis heute
haben sich dort schon rund 100 Kandidierende eingetragen.
Hintergrund der Forderungen sind die jüngsten
Sozialhilfestatistiken, die einmal mehr aufzeigen, dass
Alleinerziehende mit die grösste Risikogruppe sind, um in die Armut
abzugleiten. "Das können wir nicht länger hinnehmen", sagt
Verbandssekretärin Anna Hausherr, "und statt dass sich die
Politikerinnen und Politikerinnen mit sich selbst beschäftigten,
sollten sie etwas gegen diesen Missstand tun", ergänzt Präsident
Roland Lüthi.
Konkret stellt der Verband drei Forderungen auf und ruft alle
Kandidierenden auf, sich auf der Internetseite www.wahlplattform.ch
zu diesen Forderungen zu bekennen. Dort können Alleinerziehende auch
nachsehen, welche Kandidatinnen und Kandidaten aus ihrem Wahlkreis
ihre Anliegen in Bern vertreten wollen.
Steuerfreie Kinderalimente
Gegenwärtig können unterhaltszahlende Eltern den
Unterhaltsbeitrag, den sie für ihre Kinder bezahlen, von der Steuer
abziehen. Allerdings auch nur, bis das unterhaltsberechtigte Kind
mündig, d.h. 18 Jahre alt geworden ist. Danach ist der Beitrag nicht
mehr abzugsfähig. "Das ergibt überhaupt keine Logik", sagt Roland
Lüthi, Präsident der Alleinerziehenden. Der Elternteil, der die Obhut
über das Kind inne hat, muss hingegen die Unterhaltsbeiträge
(Alimente wie auch Weisen- und andere Kinderrenten) zu seinem eigenen
Einkommen hinzurechnen lassen und versteuern. "Das ist unsinnig, denn
es gaukelt eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor, die in der
Realität gar nicht gegeben ist. Und es setzt einen falschen Anreiz:
Wenn nämlich der Elter, der die Obhut hat, einer Arbeit nachgehen
will, um nicht von Sozialhilfe abhängig zu werden, wird er mit einer
höheren Progressionsklasse bestraft", sagt Anna Hausherr. Der Verband
der Alleinerziehenden fordert deshalb, dass Kinderbeiträge generell
steuerfrei werden. "Diese Beiträge gehören ja dem Kind, nicht dem
Elternteil, das die Obhut über das Kind hat. Dann dürfen die Beiträge
auch nicht bei diesem Elter besteuert werden."
Obligatorische Elternvereinbarung
Die zweite Forderung betrifft die Elternvereinbarung, die der
SVAMV für obligatorisch erklären lassen möchte. "Bei einer Scheidung
mit gemeinsamer Sorge oder wenn ein unverheiratetes Paar ein Kind
bekommt, regelt eine Elternvereinbarung, wie die Eltern in Fragen der
Kinderbetreuung und der (finanziellen) Unterstützung ihre
Verantwortung wahrnehmen wollen" erläutert Anna Hausherr. Im Falle
der Konkubinatspaare hält eine Elternvereinbarung auch bereits im
Vorfeld fest, wie bei einer allfälligen Trennung zu verfahren wäre.
Von werdenden Eltern, die in der klassischen Ehe leben,  wird eine
solche Auseinandersetzung nicht verlangt. "Wir sind aber überzeugt,
dass es für die Wahrnehmung der Verantwortung für das Kind nur
förderlich wäre, wenn sich alle werdenden Eltern diesen Fragen
stellen und gemeinsam eine Regelung treffen. Damit ist die
Voraussetzung geschaffen, um auch im Trennungsfall weiterhin die
gemeinsame Sorge für das Kind wahrzunehmen."  Gemäss Hausherr kann
sich der Verband  vorstellen, dass die Fürsorgebehörden private
Vereine oder Familienorganisationen dafür zertifizieren, dass diese
solche Elternvereinbarungen bestätigen können. "Es ist doch
frappierend, dass sogar für das Fahren einer Vespa ein Schein nötig
ist, nur für die Gründung einer Familie nicht", sagt
Verbandspräsident Roland Lüthi.
Harmonisierte Alimentenbevorschussung
Die dritte Forderung verlangt, dass der Bund dafür sorgt, dass die
Alimentenbevorschussung in allen Kantonen nach einheitlichen Regeln
und einem definierten Mindeststandard durchgeführt wird.  Viele
Einelternfamilien leben jeden Monat in einer belastenden
Unsicherheit: Zahlt der Elter, der das Kind nicht in seiner Obhut
hat, seinen Unterstützungsbeitrag ("Alimente") oder nicht. Genaue
Zahlen fehlen, aber Schätzungen gehen davon aus, dass bis zur Hälfte
(!) der Kinder die ihnen gehörenden Alimente nicht, nicht regelmässig
oder nicht rechtzeitig erhalten.
Die Bundesverfassung ermächtigt den Bund in den Art. 116 und 122,
Regelungen im Zivilrecht zu treffen und insbesondere Massnahmen zum
Schutze der Familie zu unterstützen. In ZGB Art. 293 schafft der
Gesetzgeber zudem die Verpflichtung der Gemeinwesen zur Inkassohilfe
und die Möglichkeit der Alimentenbevorschussung. Gegenwärtig kennt
das Zivilgesetzbuch aber nur eine äusserst vage Formulierung in Bezug
auf die Bevorschussung der Alimente.
Entsprechend kennen die Kantone heute sehr unterschiedliche
Regelungen. Vielerorts erhalten Alleinerziehende schon bei einem
kleinen eigenen Einkommen keine Hilfe mehr, wenn die Kinderalimente
nicht eintreffen. In anderen Kantonen wird die Alimentenhilfe nach
einigen Jahren eingestellt. Und vielerorts helfen die Gemeinden beim
Inkasso ausstehender Kinderalimente nicht wirklich. "Wir wollen, dass
das Parlament hier Druck macht und von den Kantonen eine
Harmonisierung verlangt", sagt Roland Lüthi. "Und wenn sie das nicht
tun, soll der Bund verbindliche Regeln formulieren."

Kontakt:

Anna Hausherr
Zentralsekretärin SVAMV
3000 Bern 6
Tel.: +41/31/351'77'71
Mobile: +41/79/758'94'48

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