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Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Gegen staatliche Sparübungen auf dem Rücken der Kinder - Kein Rückfall ins Mittelalter

Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Gegen staatliche Sparübungen auf dem Rücken der Kinder - Kein Rückfall ins Mittelalter
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Bern (ots)

- Hinweis: Bildmaterial ist abrufbar unter 
     http://www.presseportal.ch/de/story.htx?firmaid=100010110 -
Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter
und Väter (SVAMV) wehrt sich vehement gegen politische Versuche, die
steuerliche Gleichbehandlung von Eineltern- und traditionellen
Familien rückgängig zu machen. Er ruft deshalb die eidgenössischen
Räte auf, nicht auf die parlamentarische Initiative des Berner
Ständerats Hans Lauri (SVP) einzutreten.
Die Zahlen sind heute noch erdrückend: Eine alleinerziehende
Mutter, die im Jahr 50'000 Franken verdient und für ihre zwei Kinder
10'000 Franken Alimente erhält, bezahlt beispielsweise in Bern
insgesamt 4291Franken Steuern. Eine Zweielternfamilie hingegen
bezahlt - bei gleichem Einkommen - nur 2687 Franken - das sind 1604
Franken oder 37 Prozent weniger. (Quelle: Steuerrechner auf
www.estv.admin.ch)
Der Grund dafür: Der Kanton Bern verstösst - wie neun weitere
Kantone auch - gegen das 1990 von den eidgenössischen Räten
verabschiedete Steuerharmonisierungsgesetz (StHG). Das hat auch das
Bundesgericht anerkannt und deshalb in einem Musterprozess den Kanton
St. Gallen dazu verurteilt, eine alleinerziehende Mutter steuerlich
einer traditionellen Familie gleichzustellen.
Statt das Gesetz unter dem Druck des Bundesgerichtsentscheides
endlich zu vollziehen, machen viele Kantone jetzt aber Druck auf ihre
Parlamentarier, den entsprechenden Gesetzesartikel einfach wieder -
zu Ungunsten der Alleinerziehenden - abzuändern.
Als Argument dazu bemühen sie die Urteilsbegründung des
Bundesgerichts. Dieses hält in seinem Entscheid fest, dass Artikel 11
im Steuerharmonisierungsgesetz gegen die Verfassung verstosse, weil
er unter anderem den Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht achte. Alleinerziehende,
hält das Bundesgericht fest, seien wirtschaftlich leistungsfähiger
als Verheiratete mit Kindern.
Dem SVAMV als Dachverband der Alleinerziehenden fehlt für diese
Begründung jedes Verständnis. Mehrere Studien belegen klar, dass
Alleinerziehende bei gleichem Einkommen wirtschaftlich schlechter
dastehen als Verheiratete. Nicht umsonst gilt die Einelternfamilie
als eines der grössten Armutsrisiken der Gegenwart. Genau diese
Einsicht hat das Parlament 1990 auch dazu bewogen, im
Steuerharmonisierungsgesetz eindeutig zu postulieren, dass die
Einelternfamilie gegenüber der traditionellen Familie steuerlich
gleich behandelt werden müsse.  Diese Errungenschaft des letzten
Jahrzehnts droht nun aber zunichte gemacht zu werden, wenn die
Initiative des Berner SVP Ständerates Hans Lauri umgesetzt wird,
welche am Donnerstag in der vorberatenden Kommission traktandiert
ist.
Als Dachorganisation der Alleinerziehenden wehrt sich der SVAMV
vehement gegen solche Ansinnen, mit denen letztlich auf dem Rücken
der Kinder die leeren Kassen der Gemeinwesen wieder aufgefüllt werden
sollen. Sie ruft deshalb alle Alleinerziehenden auf, sich zu
organisieren und Mitglied im SVAMV oder einer ihm angeschlossenen
Organisation zu werden, um nötigenfalls auch das Referendum gegen
eine solche Gesetzesänderung ergreifen zu können.
Kasten:
Die Situation in den einzelnen Kantonen
Die Steuergesetze von 10 Kantonen - AI, AR, BE, BS, NE, SG, SH, SZ,
TG, VD - verstossen gegen das Steuerharmonisierungsgesetz. Sie
entlasten Einelternfamilien nicht gleich wie Verheiratete.
  • Der Kanton BE benachteiligt Einelternfamilien sowohl beim Tarif wie bei den Abzügen.
  • Die Kantone SG, NE, SZ und VD haben ihre Praxis mittlerweile geändert.
  • In den Kantonen NE und SZ, deren Steuergesetze hohe besondere Abzüge für Einelternfamilien vorsehen, können Einelternfamilien dadurch schlechter gestellt sein. Anders als der Kanton SZ löst der Kanton NE das Problem im Sinn des Gesetzgebers des Steuerhamonisierungsgesetzes: Er besteuert die Einelternfamilien nach dem im Einzelfall für sie günstigeren System.
  • Alleinerziehende in SZ, die wegen der geänderten Steuerpraxis mehr Steuern zahlen müssen, haben Anspruch darauf, nach dem geltenden kantonalen Steuerrecht besteuert zu werden.
Der Bund und 16 Kantone - AG, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SO,
TI, UR, VS, ZG, ZH - entsprechen dem Steuerharmonisierungsgesetz. Sie
entlasten Einelternfamilien gleich wie Verheiratete.
  • JU tut sogar noch mehr: Er gewährt den Einelternfamilien einen zusätzlichen Abzug.
  • In einigen Kantonen erhalten jedoch im Konkubinat lebende Einelternfamilien die Entlastungen nicht. Diese Kantone müssen diese Praxis aufgrund eines Bundesgerichtsurteils, das den Kanton AG betrifft, ändern.

Kontakt:

Anna Hausherr,
Zentralsekretärin SVAMV (Schweizerischer Verband alleinerziehender
Mütter und Väter)
Tel. +41/31/351'77'71

Roland Lüthi
Präsident SVAMV (Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und
Väter)
Tel. +41/31/370'77'76

Medien-Hotline: +41/79/412'67'92