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Interviewpflicht stösst auf Unverständnis
Gastgewerbe fürchtet Bürokratie ohne Wirkung

Bern (ots)

Das Gastgewerbe befürchtet, dass die heute beschlossene MEI-Umsetzung den KMU unnötige bürokratische Lasten auferlegt. Gleichzeitig ist die beabsichtigte Wirkung fraglich. GastroSuisse und hotelleriesuisse fordern deshalb dringend Nachbesserung durch die bevorstehende Verordnung. Die personalintensive Branche mit mehr als 200'000 Mitarbeitenden braucht pragmatischere Lösungen, die Beschäftigten, Arbeitslosen und KMU mehr nützt als die heutige Umsetzung.

Das Gastgewerbe lebt den Inländervorrang selbstverständlich

Die Hotels und Restaurants stehen hinter dem Inländervorrang. Denn es ist einfacher und schneller, heimische Arbeitskräfte anzustellen. Eine Verdrängung durch ausländische Bewerber findet nicht statt, weil die im L-GAV festgelegten Mindestlöhne für in- und ausländische Mitarbeitende gleichermassen gelten. Dennoch ist der Arbeitsmarkt bei qualifizierten Fachkräften leergefegt, besonders in den Berggebieten. "Wir finden hier nicht ausreichend Mitarbeitende mit guten Qualifikationen", erklärt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg BE.

Nur wenig Zuwanderung ins Gastgewerbe

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit wanderten weniger als 1 % der Ausländer als Arbeitskräfte ins Gastgewerbe ein. Die Nettozuwanderung in die Branche betrug im Mittel der vergangenen acht Jahre weniger als 500 Personen. Zwei Drittel aller ausländischen Arbeitskräfte nehmen hingegen jedes Jahr als Kurzaufenthalter oder Grenzgänger eine Stelle im Gastgewerbe auf. Diese bleiben nur befristet in der Schweiz. Die Branche steht deshalb zu Unrecht am Pranger, weil sie nur wenig Zuwanderung verursachte und Familiennachzug sowie Sozialleistungen bei den wichtigen Kurzaufenthaltern schliesslich auch keine Rolle spielen.

Langzeitarbeitslosigkeit im Gastgewerbe besonders tief

Eine einfache Jobausschreibung muss genügen, um der neuen Stellenmeldepflicht unbürokratisch gerecht zu werden. Die RAV müssen hier in die Pflicht genommen werden, um die Vermittlungen zu verbessern. Es ist ein Irrglaube, dass erzwungene Vorstellungsgespräche oder gar Eignungsprüfungen mehr Arbeitslose in eine Beschäftigung bringen. "Geeignete Stellensuchende werden auch heute schon gerne angestellt - ohne staatlichen Zwang", hält Andreas Züllig, Präsident von hotelleriesuisse fest. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Gastgewerbe ist um einen Fünftel tiefer als in der Gesamtwirtschaft. Die Interviewpflicht wird diesen Personen aber nur dann einen Vorsprung geben, wenn sie auf die Stelle passen. Geringe Qualifikation und Motivation vermag auch die Interviewpflicht nicht wegzuwischen. Die Verordnung muss deshalb die unnötige bürokratische Belastung für KMU, die keine HR-Abteilung haben, verringern. Die Verbände engagieren sich auch zukünftig für durchlässige Weiterbildungs-Programme und sind überzeugt, dass Qualifizierung der nachhaltigste Weg zur Beschäftigung ist.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Rund 20'000 Mitglieder, davon gegen 2500 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

hotelleriesuisse ist das Kompetenzzentrum für die Schweizer Hotellerie und vertritt als Unternehmerverband die Interessen der national und international ausgerichteten Hotelbetriebe. Die von hotelleriesuisse klassierten Betriebe repräsentieren rund zwei Drittel der Schweizer Hotelbetten und generieren knapp 75 Prozent der Logiernächte.

Kontakt:

GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch

hotelleriesuisse, Andreas Züllig, Präsident
Telefon 031 370 41 40, media@hotelleriesuisse.ch

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