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Bauernverband fasst Ja-Parole zur Personenfreizügigkeit

Brugg (ots)

Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen
Bauernverbandes (SBV) – das „Parlament der Bauern“ - fasste an ihrer 
heutigen Sitzung mit 62 zu 5 Stimmen die Ja-Parole zur Ausdehnung 
der Personenfreizügigkeit für die Volksabstimmung vom 25. September 
2005. Ausschlaggebend für den Entscheid war - neben den nicht 
verantwortbaren, negativen Auswirkungen eines Nein auf die 
schweizerische Volkswirtschaft - vor allem die Tatsache, dass die 
Schweizer Landwirtschaft auf die Rekrutierung von Arbeitnehmern aus 
den neuen EU-Ländern angewiesen ist. Zu „Schengen/Dublin“ verzichtet 
der SBV auf eine Parolenfassung, da keine direkten Auswirkungen auf 
die Landwirtschaft zu erwarten sind.
Bei einer Ablehnung des Zusatzprotokolls zur Ausdehnung der 
Personenfreizügigkeit besteht die Gefahr, dass die EU die Bilaterale 
I-Verträge kündigt. Ein solcher Fall würde der Schweizer 
Volkswirtschaft einen enormen Schaden zufügen und es dürfte äusserst 
schwierig werden, ebenbürtige neue Verträge mit der EU auszuhandeln.
Die Schweizer Landwirtschaft würde unter grossen Druck geraten, weil 
die Sonderregelungen im Bereich der Rekrutierung von 
landwirtschaftlichen Arbeitnehmern aus den neuen EU-Ländern dahin 
fielen. Bei einem Nein der Landwirtschaft zum Zusatzprotokoll, wäre 
es schwierig, plausibel darzulegen, wieso gerade ihr die heute 
gewährte Sonderstellung weiterhin eingeräumt werden sollte.
Die Schweizer Landwirtschaft ist auf die Rekrutierung von 
Arbeitnehmern aus den neuen EU-Ländern angewiesen. Bei einem Wegfall 
dieser Möglichkeit, wäre die Produktion insbesondere im Gemüse-, 
Obst- und Weinbau aufs Schwerste bedroht. Die Einstellung der 
Produktion in diesen Bereichen, würde eine Verlagerung von 
Arbeitsplätzen ins Ausland bedeuten.
Die Nachteile der Ausdehnung der schrittweisen Ausdehnung des freien 
Personenverkehrs auf die neuen EU-Ländern, wie vermehrter 
Einwanderungsdruck, vermehrter Lohndruck sind, wenn sie überhaupt 
zutreffen, für die Landwirtschaft von untergeordneter Bedeutung. 
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Problematik der 
Hochpreisinsel Schweiz ein Problem darstellt, das für jegliche 
Produktion und den Arbeitsmarkt, auch ohne die bilateralen Verträge, 
ein echte Herausforderung darstellt. Mit dem erleichterten Zugang 
zum Markt der EU, den uns die bilateralen Verträge gewähren, ist 
hier eher eine Ent- als eine Belastung zu erwarten.
Zu „Schengen/Dublin“ verzichtet der SBV auf eine Parolenfassung, da 
keine direkten Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu erwarten sind. 
Der SBV verfolgt den Grundsatz, wonach er sich nur zu Vorlagen, die 
einen direkten Einfluss auf die Landwirtschaft oder die 
Bauernfamilien haben, Parolen fasst.
Rückfragen:
Fritz Schober, Brugg
Leiter Departement Soziales, Bildung, Dienstleistungen, 
Tel. 056 462 52 80, Mobile 079 420 62 24
Jacques Bourgeois, Bern
Direktor SBV, Tel. 031 385 36 41 Mobile 079 219 32 33
Urs Schneider, Brugg
Stv. Direktor und Leiter Stab / Kommunikation SBV, 
Tel. 056 462 51 11, Mobile 079 438 97 17
www.sbv-usp.ch

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