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Strategie Stromnetze: VSE erwartet zusätzliche Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung

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Aarau (ots)

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst, dass sich der Bund zum Umbau des Energiesystems inzwischen auch mit der ganzheitlichen Betrachtung von Produktion, Speicherung und Netze befasst. «Die Strategie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung», fasst VSE-Direktor Michael Frank die vom Bundesamt für Energie (BFE) vorgelegte Strategie Stromnetze zusammen. Jedoch fordert der VSE in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung zusätzliche Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung. Anzustreben ist eine Totaldauer der Genehmigungsprozesse von maximal sechs Jahren. Darüber hinaus erwartet der VSE die nötigen Rahmenbedingungen für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sowie eine zielorientierte Aufgabenteilung zwischen Behörden und Netzbetreibern.

Für einen erfolgreichen Umbau der Schweizer Energiesysteme im Rahmen der Energiestrategie 2050 ist eine ganzheitliche Betrachtung und ein abgestimmter regulatorischer Rahmen bezüglich Produktion, Speicherung und Netze unabdingbar. «Die Netzbetreiber stehen bereits heute vor grossen Herausforderungen, die durch die Energiestrategie 2050 noch verschärft werden», sagt VSE-Direktor Michael Frank. «Deshalb begrüssen wir, dass mit der Strategie Stromnetze nun Verbesserungen der Rahmenbedingungen im Netzbereich vorgeschlagen werden.» Der VSE unterstützt die Stossrichtung der vorliegenden Strategie Stromnetze und erachtet die vorgeschlagenen Leitlinien als zweckmässig. Im Sinne einer konstruktiven Diskussion sieht der VSE in einigen Punkten Präzisierungsbedarf.

Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und Planungssicherheit

Eine wichtige Grundvoraussetzung aus Sicht der Versorgungssicherheit ist der zeitgerechte Aus- und Umbau der Stromnetze. Die Herausforderungen liegen unter anderem in den langen Genehmigungsverfahren und der ungenügenden Akzeptanz der Infrastrukturprojekte in der Bevölkerung. «Hier gilt es angemessene Antworten zu finden», fordert Michael Frank, «damit eine langfristig stabile Planung im Netzbereich ermöglicht wird.» Mit der Konzentration auf eine Instanz im Plangenehmigungsverfahren sollen Zeitverluste durch verfahrensrechtliche Doppelspurigkeiten beseitigt werden. Der VSE schlägt als sachkundige Fachbehörde das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) vor. Ein verkürztes Plangenehmigungsverfahren soll als Ausnahmeregelung auch für Umbauten von Starkstromanlagen gelten. Eine zusätzliche, beschleunigende Wirkung verspricht sich der VSE mit verbindlich festgelegten Kriterien zur Entscheidungsfindung «Kabel oder Freileitung». Der VSE strebt bei Genehmigungsprozessen eine Totaldauer von sechs Jahren an.

Festlegung der Akteure für Szenariorahmen und Mehrjahrespläne

Der VSE bewertet den gesamtwirtschaftlichen Szenariorahmen als positiv, jedoch soll sich die Basis für eine übergeordnete Netzplanung auf die übergeordneten Netzebenen 1-3 beschränken. Dessen Erarbeitung soll zwar durch das BFE erfolgen, aber unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und insbesondere mit angemessenem Einbezug der nationalen Netzgesellschaft, der Netzbetreiber und der bedeutenden Kraftwerksbetreiber. Weiter sollen sich die der Planungssicherheit dienenden Mehrjahrespläne auf die Netzebenen 1-3 beschränken, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, und in der Verantwortung der Netzbetreiber liegen. Von einer gesetzlich verankerten Definition der sieben Netzebenen erwartet der VSE zudem eine einheitliche Sprache und mehr Klarheit.

Kontakt:

Guido Lichtensteiger, Mediensprecher
Tel. +41 62 825 25 30 oder +41 79 367 82 36,
guido.lichtensteiger@strom.ch

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