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Energiestrategie 2050: Nationalrat hat Weichen in die Energiezukunft gestellt, jedoch sind in zentralen Punkten im Ständerat Korrekturen notwendig

Aarau (ots)

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE begrüsst, dass der Nationalrat als Erstrat in der Debatte um das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 die Vorlage des Bundesrats in einigen Punkten verbessert hat. Insbesondere anerkennt der VSE die hilfreichen Massnahmen zur Unterstützung der systemrelevanten, einheimischen Wasserkraft und die Gleichstellung von Nutzungs- und Schutzinteressen. Handlungsbedarf besteht im Ständerat bezüglich Beschluss des Modells zur Steigerung der Energieeffizienz (Bonus-Malus-System) und dem Festhalten an der Abnahmepflicht von Strom aus erneuerbaren Energien für Netzbetreiber. Hier sind 2015 durch den Zweitrat Korrekturen notwendig.

Der Nationalrat hat in der rund 20 Stunden dauernden Detailberatung des 1. Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 wichtige Weichen für die Gestaltung der Energiezukunft gestellt: Er hat die Bedeutung der heimischen erneuerbaren Energien anerkannt und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ergriffen. Ein wichtiges Signal hat der Nationalrat gesetzt, indem er die Nutzung erneuerbarer Energien als nationales Interesse deklariert hat. Damit hat er dafür gesorgt, dass künftig bei der Realisierung von neuen Produktionsanlagen die Nutzungs- und Schutzinteressen gleichrangig betrachtet werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Ausschöpfen des einheimischen Potenzials der erneuerbaren Energien und deren Integration ins Gesamtsystem, u.a. durch zweckmässigen Ausbau des Netzes.

Abnahmepflicht für Netzbetreiber widerspricht den Grundsätzen des liberalisierten Marktes

Als hilfreich betrachtet der VSE die Massnahmen zur Stärkung der heimischen Wasserkraft, die mit einem Anteil von fast 60 Prozent das Rückgrat der Schweizer Stromproduktion bildet. Diese Unterstützung der Wasserkraft wäre indes auch möglich gewesen, ohne die Förderobergrenze für erneuerbare Energien weiter zu erhöhen. Einerseits ist die jetzige Obergrenze (max. 1,5 Rp/kWh) noch nicht ausgeschöpft, anderseits widerspricht eine weitere Erhöhung der Forderung des VSE, die Kosteneffizienz zu forcieren, um möglichst viele Kilowattstunden pro Förderfranken zu produzieren. «Die Erhöhung führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Konsumenten und der Wirtschaft», sagt VSE-Direktor Michael Frank. Er betont zudem, dass mit einem grösseren Fördertopf die Förderung von teuren Technologien auf Jahre weitergeführt werden könne. «Es macht keinen Sinn, die Förderabgabe zu erhöhen, solange nicht über die Zukunft des Fördersystems entschieden ist.» Ab 2020 beabsichtigt der Bundesrat im zweiten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 den Umstieg vom Förder- zum Lenkungssystem.

Ebenfalls störend ist, dass es der Nationalrat verpasst hat, das Fördersystem noch marktnaher auszugestalten. Der VSE unterstützt zwar die Einführung des Einspeiseprämiensystems bei der Produktion von erneuerbaren Energien, wehrt sich aber gegen die Abnahmepflicht für Netzbetreiber, da diese im groben Widerspruch zu den Grundsätzen eines liberalisierten Strommarktes steht. Netzbetreiber, die bisher keine Endkunden hatten, werden per Gesetz dazu verpflichtet, am Markt als Verkäufer aufzutreten und damit angesichts der heutigen Marktsituation allenfalls sogar ein Verlustgeschäft zu betreiben. Der VSE bedauert zudem, dass der Nationalrat nicht alle Produzenten von erneuerbarer Energie zur Direktvermarktung verpflichten will und die Auktionsverfahren, welche der Bundesrat vorgeschlagen und die in Europa zum Standard werden sollen, gestrichen hat. Beides hätte die Förderung wesentlich marktnaher ausgestaltet.

VSE setzt sich für ein praxistaugliches Modell zur Effizienzsteigerung ein

Eine Korrektur durch den Ständerat braucht es beim Entscheid des Nationalrats, die Netzbetreiber zur Teilnahme an einem Bonus-Malus-System zu verpflichten. Während der Debatte hatten auch Bundesrätin Doris Leuthard sowie zahlreiche Rednerinnen und Redner auf offensichtliche Mängel dieses Modells hingewiesen und den Ständerat beauftragt, eine bessere Lösung zu finden.

Der VSE betont, wie wichtig Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz sind und dass die Branche in diesem Bereich schon sehr aktiv ist. Beispielsweise wurde in der Branche das Effizienzmarktmodell entwickelt, das vom Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) zusammen mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) und dem Verein für umweltgerechte Energie (VUE) in einem Pilotprojekt getestet wird. «Wir werden uns in der weiteren parlamentarischen Beratung für dieses effiziente, praxistaugliche Effizienzmarktmodell einsetzen», sagt Michael Frank. Das Modell erfüllt die wichtigsten Voraussetzungen an ein Effizienzmodell: Es wahrt das Verursacherprinzip, ist marktnah, basiert auf bewährten Instrumenten und ist kompatibel mit einer zukünftigen Lenkungsabgabe. Michael Frank weist auf einen weiteren zentralen Punkt hin: «Die Massnahmen müssen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz beitragen und somit den Fokus auf die Gesamtenergie richten.» Die Realität zeigt nämlich: Stromanwendungen erhöhen die Gesamtenergieeffizienz (Beispiele: Wärmepumpe statt fossile Heizungen oder Elektromobilität).

Kontakt:

Dorothea Tiefenauer, Bereichsleiterin Kommunikation & Personal
Tel. +41 62 825 25 24 oder +41 79 642 11 41,
dorothea.tiefenauer@strom.ch

Guido Lichtensteiger, Mediensprecher
Tel. +41 62 825 25 30 oder +41 79 367 82 36,
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