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Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) befürwortet private Netzgesellschaft

Aarau (ots)

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur Regelung
des Strommarktes spielt der nichtdiskriminierende Netzzugang eine
zentrale Rolle, welche durch einen Regulator sicherzustellen ist. Die
Grundlage dafür bildet das so genannte Unbundling, im Minimum die
buchhalterische Trennung des Netzes von den übrigen
Tätigkeitsbereichen eines Energieversorgungsunternehmens (EVU). Die
aktuelle Konsultation der Ständeratskommission stellt die Frage nach
dem Eigentum des Übertragungsnetzes. Weder im Gesetzesvorschlag des
Bundesrates noch im Beschluss des Nationalrates aber auch nicht in
der EU-Strommarktrichtlinie wird eine eigentumsmässige Abtrennung
verlangt. Der VSE lehnt konsequenterweise grundsätzlich das Modell
einer "Verstaatlichung" des Übertragungsnetzes ab. Die Swissgrid als
Betriebsgesellschaft für das Übertragungsnetz und die ElCom als
Regulationskommission sollen die Verantwortung für den regulierten
"Marktplatz" des Übertragungs- und Verteilnetzes wahrnehmen.
Der VSE sieht die Priorität in der zügigen Schaffung des
Strommarktgesetzes, um Rechtssicherheit in dem nach Kartellrecht
geöffneten schweizerischen Strommarkt zu erhalten. Davon hängt direkt
auch die Sicherheit der inländischen Stromversorgung ab.
Das Übertragungsnetz in der Schweiz ist das Rückgrad für unsere
stabile Stromversorgung, es bildet auch die Funktion als
westeuropäische Drehscheibe. Der Nutzen ist vielfältig sowohl für die
Schweiz wie für Europa. Darum ist europäische Kompatibilität aber
nicht darüber hinaus gefordert.
Der VSE fordert eine rasche Fertigstellung der Gesetzesgrundlagen
für einen funktionierenden Strommarkt, umso mehr als sie EU im Juli
2007 ihre Strommärkte zu 100% geöffnet haben wird.

Kontakt:

Elisabeth Boner
Leiterin Kommunikation
Tel. +41/62/825'25'24

Anton Bucher
Leiter Public Affairs
Tel. +41/62/825'25'13

Weitere Informationen über den VSE und die Elektrizitätsbranche
finden Sie unter www.strom.ch .

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