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PD: Das Kulturgütertransfergesetz soll seine „Zähne“ behalten

(ots)

Bei der Beratung desKulturgütertransfergesetzes hält sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates in wichtigen Fragen enger an den Vorschlag des Bundesrates als an die Beschlüsse des Nationalrates. Sie beantragt einstimmig, an einer Verjährungsfrist von 30 Jahren für die Rückführungsklagen anderer Staaten festzuhalten.

Ihren ersten Sitzungstag hat die WBK-S der Beratung der in der 
Frühjahrssession vom Nationalrat bereits behandelten UNESCO- 
Konvention 1970 und des zu deren Ratifikation erforderlichen 
Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG / 
01.077n) gewidmet. Ziel der UNESCO-Konvention ist es, „den Schutz 
für Kulturgüter zu verbessern und in internationaler Zusammenarbeit 
das kulturelle Erbe der Menschheit zu sichern“ (Botschaft S. 536) 
und somit dem illegalen Kulturgütertransfer Einhalt zu gebieten. 
Dass auf diesem Gebiet Regelungsbedarf gegeben ist, wurde schon im 
Nationalrat unterstrichen: Als eine der wichtigsten 
Kunsthandelsnationen kennt die Schweiz bis anhin auf Bundesebene 
keine Regelung bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern. Als 
Kommission des Zweitrats hat sich die WBK-S auf ein kurzes Hearing 
mit Vertretern des Kunsthandels, der Museen, der Archäologie und 
einem juristischen Experten beschränkt. Die Diskussion in der WBK-S 
fokussierte sich bald auf spezifische Themen, die im Erstrat bereits 
kontrovers besprochen und zum Teil abweichend vom Entwurf des 
Bundesrates beschlossen worden sind. So rückten vor allem die Dauer 
der Verjährungsfrist für Rückführungsklagen anderer Staaten, die vom 
Nationalrat nur knapp verworfene Meldepflicht bei begründetem 
Verdacht für die illegale Einfuhr von Kulturgütern und die Art der 
Entschädigung eines gutgläubigen Käufers von illegal eingeführtem 
Kulturgut ins Zentrum der Diskussion.
Eintreten war unbestritten und die Entscheidungen in der 
anschliessenden Detailberatung fielen mit bemerkenswerter 
Deutlichkeit. Mit 12:0 Stimmen und ohne Enthaltungen beantragt die 
Kommission, an einer Verjährungsfrist von 30 Jahren für 
Rückführungsklagen festzuhalten, während der Nationalrat die Frist 
auf 15 Jahre begrenzen will. Unbestritten blieb ebenfalls, dass der 
Kaufpreis – und nicht, wie vom Nationalrat beschlossen, der 
Verkehrswert – eines illegal eingeführten Kulturguts Massstab für 
die Entschädigung eines gutgläubigen Käufers gelten soll (Artikel 
9). In Übereinstimmung mit dem Nationalrat empfiehlt die Kommission 
hingegen, keine Meldepflicht in das Gesetz aufzunehmen. Sie hält die 
vom Käufer eines Kulturguts verlangte Aufzeichnungspflicht für 
genügend. – Eine Präzisierung schlägt die Kommission im Bereich der 
Kontrolle vor: Die Fachstelle des Bundes – neu anstelle der Zoll- 
und Strafverfolgungsbehörden – soll lediglich Zutrittsrecht zu den 
Geschäftsräumen und Lagern des Kunsthandels haben. Die gesamte 
Strafverfolgung obliegt den ordentlichen Strafverfolgungsorganen 
(Artikel 18).
Gesetzesentwurf und Konvention wurden in der Gesamtabstimmung 
einstimmig verabschiedet.
Die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und 
Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT-Botschaft / 02.089n) soll 
noch in dieser Legislatur verabschiedet werden; deshalb hat sich die 
WBK bereits mit dieser Vorlage befasst, die in der „Maisession“ im 
Nationalrat zur Diskussion stehen wird. Der Präsentation durch die 
Vorsteher des EDI und des EVD folgte eine Aussprache mit einer 
Delegation der EDK. Die Beratung folgt am 20. Mai. –
Ferner standen zwei Motionen auf der Traktandenliste: Obschon die 
WBK das Anliegen der „Freiwilligendienste für die Jugend“ begrüsst 
und unterstützt, beantragt sie mit 10 zu 1 Stimmen, die Motion NR 
(Wyss Ursula. 00.3584) als Postulat zu überweisen. Ebenfalls als 
Postulat überwiesen werden soll die Motion NR (Graf Maya. 02.3125), 
welche einen Bericht zur unabhängigen Toxikologie- Forschung in der 
Schweiz verlangt – ein Anliegen, das von der Verwaltung bereits 
aufgenommen worden ist.
Die Kommission tagte am 31. März/ 1. April 2003 unter dem Vorsitz 
von Ständerat Peter Bieri (CVP/ ZG) und teilweise im Beisein von 
Bundespräsident Pascal Couchepin und Bundesrat Joseph Deiss in Bern.
Auskünfte:
Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38

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