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Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen/ Ein erster Schritt, aber noch zu zaghaft

Bern (ots)

Der Bundesrat schlägt im Rahmen einer OR-Revision
(Ende der Vernehmlassungsfrist in diesen Tagen) eine Verschärfung der
Sanktionen bei missbräuchlichen und ungerechtfertigten Kündigungen 
vor. Das ist zu begrüssen. Der Bundesrat bewegt sich jedoch zu 
zaghaft in die gute Richtung.
Missbräuchlich ausgesprochene Kündigungen, d.h.: Kündigungen, 
deren Missbräuchlichkeit durch ein Gericht festgestellt worden ist, 
werden heute maximal mit sechs Monatslöhnen bestraft. Neu soll diese 
Sanktion auf maximal 12 Monatslöhne erhöht werden. Auch diese 
Verschärfung entwickelt zu wenig abschreckende Wirkung.
Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass Kündigungen aus 
wirtschaftlichen Gründen an Personalvertretende neu automatisch als 
missbräuchlich gelten. Auch das ist ein Fortschritt, aber ein 
zag-hafter.
Für den SGB ist klar: Eine Gesetzgebung, die Arbeitnehmende mit 
gewerkschaftlicher Vertretungsrolle effizient schützen will, muss 
auch die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Personen 
ermöglichen. Nur eine solche Bestimmung schützt ausreichend präventiv
und sorgt damit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen auf 
Augenhöhe. Ein Novum wäre das Recht auf eine solche Wiedereinstellung
nicht, ermöglicht doch das Gleichstellungsgesetz genau diese seit 
anderthalb Jahrzehnten, ohne dass Klagen aufgekommen wären.
Die lange Reihe von missbräuchlichen Kündigungen an 
Gewerkschaftsvertreter/innen in den letzten Jahren und bis zu den 
heutigen Tagen zeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht.
Die Vernehmlassung des SGB zur Whistleblow-Gesetzgebung finden Sie
auf: www.sgb.ch unter Dokumente/Vernehmlassungen.

Kontakt:

- Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB
078 690 35 09
- Ewald Ackermann, Information SGB
031 377 01 09

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